Schützenverein und Schützenhaus in seinem Bestand schützen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 13 fordert den Magistrat auf, das Schützenhaus im Baugebiet "Südlich am Riedsteg" zu schützen und geeignete Maßnahmen zum Lärmschutz zu ergreifen. Dies soll Beschwerden aufgrund der Nähe der Wohnbebauung zum Schießstand des Schützenvereins Nieder-Erlenbach vorbeugen.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat 13 möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Zuge der Offenlage des Bauplans des Baugebiets "Südlich am Riedsteg" dafür Sorge zu tragen, dass das Schützenhaus in seinem Bestand geschützt wird und entsprechende Maßnahmen, wie zum Beispiel eine Einhausung des Schießstandes getroffen werden. Die geeigneten Maßnahmen sind mit dem Vorstand des Schützenvereins abzuklären. Auch dürfen die Maßnahmen nicht zu Lasten des Schützenvereins gehen.
Begründung
Die Wohnbebauung des Neubaugebiets "Südlich am Riedsteg" wird nach Lage des Bebauungsplans nahe an den bestehenden Schießstand des Schützenvereins Nieder-Erlenbach heranrücken. Um gleich im Vorfeld möglichen Beschwerden vorzubeugen, ist eine geeignete Lösung zum Lärmschutz zu berücksichtigen, der jedoch nicht zu Lasten des Schützenvereins gehen darf.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Oktober 2021Sie sind hierOFOF 37/13Schützenverein und Schützenhaus in seinem Bestand schützenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. Februar 2022OFOF 57/13Schützenverein und Schützenhaus in seinem Bestand schützenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 15. Februar 2022OMOM 1661Schützenverein und Schützenhaus in seinem Bestand schützenDirektanregung
- 3. Juni 2022STST 1341Schützenverein und Schützenhaus in seinem Bestand schützenStellungnahme
- 13. Januar 2023STST 124Schützenverein und Schützenhaus in seinem Bestand schützenStellungnahme
- 10. Juli 2023Antwort des Magistrats · nach 90 WochenSTST 1436Schützenverein und Schützenhaus in seinem Bestand schützenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme