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Schützenverein und Schützenhaus in seinem Bestand schützen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 13
90 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, das Schützenhaus im Bebauungsplan "Südlich am Riedsteg" zu schützen, um die Belästigung der Anwohner durch Schießgeräusche zu vermeiden. Es wird gefordert, dass die baulichen Veränderungen zur Schallschutzmaßnahmen nicht zulasten des Schützenvereins gehen.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, im Zuge der Offenlage des Bebauungsplans Nr. 908 des Baugebiets "Südlich am Riedsteg" dafür Sorge zu tragen, dass das Schützenhaus in seinem Bestand geschützt wird. Im Schallschutzgutachten der Firma Krebs und Kiefer vom 23.01.2018 wird auf Seite 5 beschrieben, dass der Kommissionsrichtwert TA Lärm tagexakt genau eingehalten wird. Die Überprüfung des Umweltamtes im Juli und September 2021 hat bescheinigt, dass bei der heute existierenden Infrastruktur/Bebauung keine Grenzwertüberschreitungen bestehen. Bei der schalltechnischen Untersuchung der Firma Fritz GmbH beratende Ingenieure VBI vom 18.07.2016 wird auf Seite 33 darauf hingewiesen, dass geringfügige bauliche Schallschutzmaßnahmen an dem Schießstand selbst nicht zu einer maßgeblichen Verringerung der Schallimmissionen im Plangebiet führen. Um einen effektiven Schutz vor den hier auftretenden Schießgeräuschen zu erzielen, sind umfangreiche Maßnahmen wie zum Beispiel das Erstellen eines baulich geschlossenen Schießstandes erforderlich. Die genauen Veränderungen sind unbedingt mit einem Schießstandsachverständigen und dem Vorstand des Schützenvereins abzusprechen. Des Weiteren ist unbedingt darauf zu achten, dass die baulichen Veränderungen vom Investor des Baugebiets finanziell getragen werden müssen.

Begründung

Die Wohnbebauung des Neubaugebiets "Südlich am Riedsteg" wird nach Lage des Bebauungsplans nahe an den bestehenden Schießstand des Schützenvereins Nieder-Erlenbach heranrücken. Da verschiedene Gutachten jetzt schon auf eine Belästigung der Anwohner des neuen Baugebiets hinweisen, nach heutiger Sachlage dies bei der jetzigen Bebauung und Infrastruktur jedoch noch nicht der Fall ist, muss rechtzeitig der Schallschutz für das neue Baugebiet erfolgen. Dieser Schallschutz darf auf keinen Fall zulasten der Schützen gehen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 15. Oktober 2021OFOF 37/13Schützenverein und Schützenhaus in seinem Bestand schützenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 10. Februar 2022OFOF 57/13Schützenverein und Schützenhaus in seinem Bestand schützenOrtsbeiratsantrag · CDU
  3. 15. Februar 2022Sie sind hier
    OMOM 1661Schützenverein und Schützenhaus in seinem Bestand schützen
    Direktanregung
  4. 3. Juni 2022STST 1341Schützenverein und Schützenhaus in seinem Bestand schützenStellungnahme
  5. 13. Januar 2023STST 124Schützenverein und Schützenhaus in seinem Bestand schützenStellungnahme
  6. 10. Juli 2023Antwort des Magistrats · nach 90 WochenSTST 1436Schützenverein und Schützenhaus in seinem Bestand schützenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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