Bebauungsplan Nr. 854 - Teilbereich 1 - Gewerbegebiet nördliche Heerstraße
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenBegründung
In der OA 437 sowie der OM 1654 hat der Ortsbeirat aus gutem Grund gefordert, dass die lange versprochene Stichstraße komplett gebaut wird. Zum Schutz eines angesiedelten Gewerbebetriebs sollte die durchgehende Befahrung der Straße aber in Höhe des Gewerbebetriebs durch geeignete Maßnahmen unterbrochen werden. Diese Unterbrechung kann mit Zustimmung des Gewerbebetriebs bzw. bei Einstellung der sensiblen Produktion aufgehoben werden. Die in der M 260 vorgesehene Unterbrechung der Straße durch die Festsetzung einer nicht überbaubaren Grundstückfläche ist kein adäquater Ersatz für den durchgehenden Bau der Straße. Die Inbetriebnahme der Straße bei geänderter Sachlage würde dadurch erheblich erschwert ! Der Ortsbeirat weist darauf hin, dass zur OM 1654 noch keine Stellungnahme des Magistrats vorliegt und kein Prüfungsbericht zur OA 437 vorliegt !
Inhalt
Antrag vom 11.12.2007, OF 324/7
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 854 - Teilbereich 1 - Gewerbegebiet nördliche Heerstraße
Stichstraße muss gebaut werden
Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen:
Der M260 wird mit folgender Änderung zugestimmt:
Die geplante Straße zwischen der nach Norden verlängerten Ludwig-Landmann-Straße und der Stierstädter Straße ("Querspange“ parallel zur Heerstraße) wird komplett gebaut, aber bis auf weiteres für den motorisierten Verkehr gesperrt.
( Text ersetzt Begründung der M260 zu I.1: Zeichnerische Festsetzung – 4. Spiegelstrich)
Begründung:
In der OA 437 sowie der OM 1654 hat der Ortsbeirat aus gutem Grund gefordert, dass die lange versprochene Stichstraße komplett gebaut wird. Zum Schutz eines angesiedelten Gewerbebetriebs sollte die durchgehende Befahrung der Straße aber in Höhe des Gewerbebetriebs durch geeignete Maßnahmen unterbrochen werden.
Diese Unterbrechung kann mit Zustimmung des Gewerbebetriebs bzw. bei Einstellung der sensiblen Produktion aufgehoben werden.
Die in der M 260 vorgesehene Unterbrechung der Straße durch die Festsetzung einer nicht überbaubaren Grundstückfläche ist kein adäquater Ersatz für den durchgehenden Bau der Straße.
Die Inbetriebnahme der Straße bei geänderter Sachlage würde dadurch erheblich erschwert !
Der Ortsbeirat weist darauf hin, dass zur OM 1654 noch keine Stellungnahme des Magistrats vorliegt und kein Prüfungsbericht zur OA 437 vorliegt !
Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.11.2007, M 260 Beratung im Ortsbeirat: 7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. November 2007MM 260Bebauungsplan Nr. 854 - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 1 - hier: Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung - § 4a (3) i. V. m. § 3 (2) BauGBMagistratsvortrag
- 11. Dezember 2007OAOA 562Bebauungsplan Nr. 854 - Teilbereich 1 - Gewerbegebiet nördliche Heerstraße Vortrag des Magistrats vom 23.11.2007, M 260Anregung
- 11. Dezember 2007Sie sind hierOFOF 324/7Bebauungsplan Nr. 854 - Teilbereich 1 - Gewerbegebiet nördliche HeerstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FARBECHTE und UDF zu 2. Annahme bei Enthaltung FARBECHTE und UDF