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Bebauungsplan Nr. 854 - Teilbereich 1 - Gewerbegebiet nördliche Heerstraße

Vorlagentyp: OFSPD
3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

In der OA 437 sowie der OM 1654 hat der Ortsbeirat aus gutem Grund gefordert, dass die lange versprochene Stichstraße komplett gebaut wird. Zum Schutz eines angesiedelten Gewerbebetriebs sollte die durchgehende Befahrung der Straße aber in Höhe des Gewerbebetriebs durch geeignete Maßnahmen unterbrochen werden. Diese Unterbrechung kann mit Zustimmung des Gewerbebetriebs bzw. bei Einstellung der sensiblen Produktion aufgehoben werden. Die in der M 260 vorgesehene Unterbrechung der Straße durch die Festsetzung einer nicht überbaubaren Grundstückfläche ist kein adäquater Ersatz für den durchgehenden Bau der Straße. Die Inbetriebnahme der Straße bei geänderter Sachlage würde dadurch erheblich erschwert ! Der Ortsbeirat weist darauf hin, dass zur OM 1654 noch keine Stellungnahme des Magistrats vorliegt und kein Prüfungsbericht zur OA 437 vorliegt !

Inhalt

Antrag vom 11.12.2007, OF 324/7

Betreff:

Bebauungsplan Nr. 854 - Teilbereich 1 - Gewerbegebiet nördliche Heerstraße

Stichstraße muss gebaut werden

Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung folgenden Beschluss zu fassen:

Der M260 wird mit folgender Änderung zugestimmt:

Die geplante Straße zwischen der nach Norden verlängerten Ludwig-Landmann-Straße und der Stierstädter Straße ("Querspange“ parallel zur Heerstraße) wird komplett gebaut, aber bis auf weiteres für den motorisierten Verkehr gesperrt.

( Text ersetzt Begründung der M260 zu I.1: Zeichnerische Festsetzung – 4. Spiegelstrich)

Begründung:

In der OA 437 sowie der OM 1654 hat der Ortsbeirat aus gutem Grund gefordert, dass die lange versprochene Stichstraße komplett gebaut wird. Zum Schutz eines angesiedelten Gewerbebetriebs sollte die durchgehende Befahrung der Straße aber in Höhe des Gewerbebetriebs durch geeignete Maßnahmen unterbrochen werden.

Diese Unterbrechung kann mit Zustimmung des Gewerbebetriebs bzw. bei Einstellung der sensiblen Produktion aufgehoben werden.

Die in der M 260 vorgesehene Unterbrechung der Straße durch die Festsetzung einer nicht überbaubaren Grundstückfläche ist kein adäquater Ersatz für den durchgehenden Bau der Straße.

Die Inbetriebnahme der Straße bei geänderter Sachlage würde dadurch erheblich erschwert !

Der Ortsbeirat weist darauf hin, dass zur OM 1654 noch keine Stellungnahme des Magistrats vorliegt und kein Prüfungsbericht zur OA 437 vorliegt !

Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.11.2007, M 260 Beratung im Ortsbeirat: 7

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. November 2007MM 260Bebauungsplan Nr. 854 - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 1 - hier: Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung - § 4a (3) i. V. m. § 3 (2) BauGBMagistratsvortrag
  2. 11. Dezember 2007OAOA 562Bebauungsplan Nr. 854 - Teilbereich 1 - Gewerbegebiet nördliche Heerstraße Vortrag des Magistrats vom 23.11.2007, M 260Anregung
  3. 11. Dezember 2007Sie sind hier
    OFOF 324/7Bebauungsplan Nr. 854 - Teilbereich 1 - Gewerbegebiet nördliche Heerstraße
    Ortsbeiratsantrag · SPD

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 7
Sitzung 18 · 11.12.2007
TO I, TOP 19
Angenommen
Anregung OA 562 2007 1. Der Vorlage M 260 wird unter Hinweis auf die OA 562 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 324/7 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Enthaltung:
Farbechte
zu 2)
Enthaltung:
Farbechte
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FARBECHTE und UDF zu 2. Annahme bei Enthaltung FARBECHTE und UDF

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