Bebauungsplan Nr. 854 - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 1 - hier: Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung - § 4a (3) i. V. m. § 3 (2) BauGB
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Vortrag des Magistrats vom 23.11.2007, M 260
Betreff:
Bebauungsplan Nr. 854 - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 1 -
hier: Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung - § 4a (3) i. V. m. § 3 (2) BauGB
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 23.02.2006, § 10938 (M 23)
- Der Bebauungsplanentwurf vom 04.04.2006 mit Begründung wird aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen geändert.
- Der in der geänderten Fassung vom 09.07.2007 vorgelegte Bebauungsplanentwurf mit Begründung ist nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB erneut öffentlich auszulegen. Den von den Änderungen berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird erneut Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Begründung: . zu I.: Vor der öffentlichen Auslegung wurden der Bebauungsplanentwurf vom 21.12.2005 und die Begründung vom 21.12.2005 entsprechend den Maßgaben des Stadtverordnetenbeschlusses vom 23.02.2006 (§ 10938) geändert. Der entsprechend geänderte Bebauungsplanentwurf (Fassung vom 04.04.2006) wurde mit Begründung in der Zeit vom 10.05.2006 bis 12.06.2006 öffentlich ausgelegt. Die Änderungen gemäß Punkt 4 des vorgenannten Beschlusses basierten auf einer Anregung des Ortsbeirats 7 vom 07.02.2006, OA 2229. Im Zuge der öffentlichen Auslegung erfolgte durch den Ortsbeirat 7 eine Klarstellung zur OA 2229 dahingehend, dass es dem Ortsbeirat mit dem geforderten Verbot von großflächigen Verbrauchermärkten ausschließlich um ein Verbot von SB-Warenhäusern und kaufhausähnlichen Anbietern ging. Aufgrund dieser Klarstellung und der sonstigen im Rahmen der ersten öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen wurde der Bebauungsplanentwurf vom 04.04.2006 im Wesentlichen wie folgt überarbeitet: 1. Zeichnerische Festsetzungen (Planteil) - Das westliche Gewerbegebiet an der Heerstraße (GE-2 alt) wird in ein Kerngebiet (MK) geändert, die zulässige GRZ wird von 0,6 auf 0,4 reduziert. - Im Gewerbegebiet an der Ecke Stierstädter Straße/Heerstraße (GE-2 alt) werden im Gegensatz zu den übrigen Gewerbegebieten Einzelhandelsbetriebe mit einer Geschossfläche von mehr als 350 qm zugelassen; die Bezeichnung des Gebiets wird in GE-3 geändert mit der Folge der Neunummerierung der übrigen Gewerbegebiete (GE-3 und GE-4 in GE-4 und GE-5). - Die Straßenbegrenzungslinien, die Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung - Mischverkehrsfläche - sowie die Anzahl und Standorte der anzupflanzenden Bäume werden an die weiterentwickelte Ausbauplanung angepasst. - Die geplante Straße zwischen der nach Norden verlängerten Ludwig-Landmann-Straße und der Stierstädter Straße ("Querspange“ parallel zur Heerstraße) wird durch die Festsetzung einer nicht überbaubaren Grundstücksfläche des nördlich angrenzenden GE-2 -Gebietes unterbrochen, die mit einem Gehrecht zu Gunsten der Allgemeinheit und einem Geh-, Fahr- und Leitungsrecht zu Gunsten der Erschließungsträger zu belasten ist. Die entstehenden Sackgassen erhalten jeweils eine Wendeanlage. - Die Fläche für die Lärmschutzanlage wird zu Gunsten des WA-2-Gebietes verkleinert. Die gleichzeitige Festsetzung der Lärmschutzanlage als öffentliche Grünfläche entfällt. - Die östliche Begrenzung des WA-2-Gebietes einschließlich der östlichen Baulinie und der Fläche für ein Geh- und Leitungsrecht, die Fläche für die Regenwasserrückhalteanlage und der nördliche Bereich der öffentlichen Grünfläche werden zu Lasten des MK-Gebiets um 2 m nach Osten verschoben. - Im MK-Gebiet und GE-3-Gebiet werden die Anzahl und die Standorte der anzupflanzenden Bäume modifiziert. - Im Geltungsbereich des Bebauungsplans sind archäologische Denkmäler (Bodendenkmäler) bekannt, weitere werden vermutet. Daher wird nachrichtlich übernommen, dass vor Beginn von Erdarbeiten ein Genehmigungsverfahren gem. HDSchG durchzuführen ist. 2. Textliche Festsetzungen - Der Textteil wird um Regelungen zu dem neu festgesetzten MK- und GE-3-Gebiet ergänzt (vgl. Ziffer A1.3, A1.4, A3.2, A5, A8.2 und A8.3). - Die Festsetzungen zur Gestaltung der öffentlichen Grünfläche werden modifiziert (vgl. Ziffer A9.). - Die als Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft zugeordneten externen Flächen und Maßnahmen werden geändert (vgl. Ziffer B.). 3. Begründung zum Bebauungsplanentwurf Die Begründung wurde an die o.g. Änderungen angepasst. zu II.: Nach § 4a (3) BauGB ist die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung vorgeschrieben. In Anwendung des § 4a Satz 2 BauGB soll bei der erneuten öffentlichen Auslegung bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen vorgebracht werden können. Zielsetzung, Alternativen, Lösung sind in der Begründung zum Bebauungsplan, welche als Anlage zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung ist, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main im Sinne haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs nicht. Anlage 1_2_Texttteil (ca. 21 KB) Anlage 1_Begruendung (ca. 1 MB)Nebenvorlage: Anregung vom 11.12.2007, OA 562 Antrag vom 11.12.2007, OF 324/7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. November 2007Sie sind hierMM 260Bebauungsplan Nr. 854 - Gewerbegebiet Nördlich Heerstraße - Teilbereich 1 - hier: Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung - § 4a (3) i. V. m. § 3 (2) BauGBMagistratsvortrag
- 11. Dezember 2007OAOA 562Bebauungsplan Nr. 854 - Teilbereich 1 - Gewerbegebiet nördliche Heerstraße Vortrag des Magistrats vom 23.11.2007, M 260Anregung
- 11. Dezember 2007OFOF 324/7Bebauungsplan Nr. 854 - Teilbereich 1 - Gewerbegebiet nördliche HeerstraßeOrtsbeiratsantrag · SPD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf8 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FARBECHTE und UDF zu 2. Annahme bei Enthaltung FARBECHTE und UDF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD und LINKE. (= Annahme im Rahmen der Vorlage OA 562); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme); FAG und BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 260 = Annahme im Rahmen der Vorlage OA 562, OA 562 = Annahme) NPD (M 260 und OA 562 = Enthaltung) ÖkoLinX-ARL (M 260 und OA 562 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme im Rahmen der Vorlage OA 562); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme); BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD, LINKE. und REP (= Annahme im Rahmen der Vorlage OA 562) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF und NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, LINKE. und REP (= Annahme); FAG, BFF und NPD (= Enthaltung)