Sperrung der verlängerten Amöneburger Straße für Kraftfahrzeuge
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Amöneburger Straße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.06.2026.
- Verbesserte Kennzeichnung des verkehrsberuhigten Bereichs Burgholzer Straße / Emsdorfer Straße / Amöneburger Straße18.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Quartier rund um den Burgholzer Platz lebenswert erhalten02.06.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Wildes Parken an Fahrrad- und Fußgängerwegen zwischen Eleonore Sterling Straße und Amöneburger Straße verhindern16.12.2024 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Amöneburger Straße per E-MailBegründung
Amöneburger Straße für Kraftfahrzeuge Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Verlängerung der Amöneburger Straße (Richtung Streuobstwiese an Stelle der beiden äußeren Poller zusätzlich den mittleren Poller wieder einzusetzen, um so eine Durchfahrt von Kfz wirksam zu verhindern. Begründung: Der Fußweg in der Verlängerung der Amöneburger Straße neben der Streuobstwiese ist für Fußgänger, Radfahrer und Mofas freigegeben. Ein Schild weist darauf hin. Dessen ungeachtet wird der Weg rechtswidrig auch von Kfz genutzt, was insbesondere Spaziergänger gefährdet. Der Ortstermin, der mit Bürgern und Vertretern der zuständigen Ämter, des Ortsbeirats, des Kleingartenvereins am Marbachweg im März 2017 stattfand, verlief ohne Lösungsvorschlag, wie die Nutzung als Durchfahrtsweg wirksam unterbunden werden kann. In der Mitte des Fußwegs sind noch zwei von ursprünglich drei Pfosten vorhanden. Da diese außen installiert sind, sind sie nicht geeignet, die Durchfahrt zu blockieren. Es wird daher angeregt, statt der beiden äußeren Pfosten einen Pfosten in der Mitte zu setzen. Sollte der Weg als Rettungs- oder Versorgungsweg benötigt werden, ist dieser Pfosten als umlegbarer auszuführen, der von berechtigten Nutzern per Schlüssel geöffnet werden kann.
Inhalt
Antrag vom 14.08.2017, OF 323/9
Betreff: Sperrung der verlängerten Amöneburger Straße für Kraftfahrzeuge Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, auf der Verlängerung der Amöneburger Straße (Richtung Streuobstwiese an Stelle der beiden äußeren Poller zusätzlich den mittleren Poller wieder einzusetzen, um so eine Durchfahrt von Kfz wirksam zu verhindern.
Begründung: Der Fußweg in der Verlängerung der Amöneburger Straße neben der Streuobstwiese ist für Fußgänger, Radfahrer und Mofas freigegeben. Ein Schild weist darauf hin. Dessen ungeachtet wird der Weg rechtswidrig auch von Kfz genutzt, was insbesondere Spaziergänger gefährdet. Der Ortstermin, der mit Bürgern und Vertretern der zuständigen Ämter, des Ortsbeirats, des Kleingartenvereins am Marbachweg im März 2017 stattfand, verlief ohne Lösungsvorschlag, wie die Nutzung als Durchfahrtsweg wirksam unterbunden werden kann. In der Mitte des Fußwegs sind noch zwei von ursprünglich drei Pfosten vorhanden. Da diese außen installiert sind, sind sie nicht geeignet, die Durchfahrt zu blockieren. Es wird daher angeregt, statt der beiden äußeren Pfosten einen Pfosten in der Mitte zu setzen. Sollte der Weg als Rettungs- oder Versorgungsweg benötigt werden, ist dieser Pfosten als umlegbarer auszuführen, der von berechtigten Nutzern per Schlüssel geöffnet werden kann.Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 14. August 2017Sie sind hierOFOF 323/9Sperrung der verlängerten Amöneburger Straße für KraftfahrzeugeOrtsbeiratsantrag · SPD, FDP
- 21. September 2017OMOM 2211Sperrung der verlängerten Amöneburger Straße für KraftfahrzeugeDirektanregung
- 18. Dezember 2017Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 2476Sperrung der verlängerten Amöneburger Straße für KraftfahrzeugeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme