Okulare Einschätzung der Waldschäden im Riederwald
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert eine okulare Einschätzung des Waldzustandes im Riederwald, um den aktuellen Zustand festzuhalten und Maßnahmen zur Verbesserung zu planen. Dies ist notwendig, da der Wald eine wichtige Lebensader für den Stadtteil darstellt.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat beschließt, die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, den Magistrat aufzufordern, eine okulare Einschätzung des Waldzustandes des Riederwaldes vorzunehmen und dem Ortsbeirat darüber zu berichten.
Der Bericht soll die Schadenshöhe aufgegliedert nach den verschiedenen Schadensereignissen enthalten. Außerdem sollen die geplanten Maßnahmen zur Verbesserung des Waldzustandes für den Wald im Stadtteil Riederwald dargestellt werden.
Begründung
In der B308 wird dargestellt, dass es der Riederwald nicht Wert ist, einer ordnungsgemäßen WZE unterzogen zu werden und dass eine okulare Einschätzung ausreichend ist. Wir halten es jedoch für dringend notwendig, dass der Zustand des Waldes erst festgehalten wird, um dann den Zustand zu verbessern. Der Wald ist eine Lebensader für den Stadtteil. Falls der Zustand des Waldes allein über eine okulare Einschätzung möglich ist, so soll dies geschehen und die Ergebnisse dem Ortsbeirat mitgeteilt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 8. August 2022BB 308Waldzustandsbericht Riederwald und FechenheimMagistratsbericht
- 20. August 2022Sie sind hierOFOF 321/11Okulare Einschätzung der Waldschäden im RiederwaldOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. September 2022OAOA 225Okulare Einschätzung der Waldschäden im Riederwald Bericht des Magistrats vom 08.08.2022, B 308Anregung
- 13. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 23 WochenSTST 115Okulare Einschätzung der Waldschäden im RiederwaldStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme