Waldzustandsbericht Riederwald und Fechenheim
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, keinen zusätzlichen Waldzustandsbericht für den Riederwald zu erstellen, da dieser aufgrund seiner geringen Größe und Nutzung nicht für die jährlichen Erhebungen geeignet ist. Stattdessen wird auf die Möglichkeit einer okularen Einschätzung verwiesen, die den Aufwand für eine detaillierte Erhebung rechtfertigt.
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenBericht
Der Fechenheimer Wald ist bereits Teil der Waldzustandserhebung (WZE) des Frankfurter Stadtwaldes. Innerhalb des Fechenheimer Waldes befinden sich drei (westlich der Bad Vilbeler Landstraße), bzw. vier (östlich der Bad Vilbeler Landstraße) dauerhafte Erhebungspunkte, welche im Zuge der jährlichen Waldzustandserhebung etwa im Monat Juli (zum Zeitpunkt des physiologisch höchsten Blattaustriebes) aufgesucht und erfasst werden. Diese Daten fließen dann als Teilmenge in den Bericht des gesamten Frankfurter Stadtwaldes mit insgesamt 166 Erhebungspunkten ein. Das Gesamtraster der städtischen Erhebung über die Frankfurter Waldflächen ist mit 500 x 500 m sehr dicht. Für die landesweite Erhebung im Rhein Main Gebiet wurde z. B. ein 4 x 4 km Raster angelegt. Dies stellt gegenüber dem Landesraster außerhalb des Rhein-Main Gebietes mit 8 x 8 km, ebenfalls bereits eine statistisch erhöhte Erfassungsverdichtung dar. Für den Bereich des Fechenheimer Waldes findet jährlich zusammen mit dem zuständigen Revierförster eine Begehung mit dem Ortsbeirat statt. Die geplanten Maßnahmen auch auf Basis vorhergegangener Schäden werden dabei vorgestellt und ggf. diskutiert.
Der Riederwald ist auf Grund seiner geringen Größe, seiner parkähnlichen Strukturen und seiner überdurchschnittlich starken Freizeit- und Erholungsnutzung nicht Teil der jährlichen Erhebungen zum Waldzustand des Stadtwaldes. Die Waldgröße (ohne inliegende Sportflächen, Wiesen, Spielplätze und Lagerflächen) beträgt etwas über 28,8 ha und ist sehr "zerschnitten". Auf parkähnlichen Flächen herrscht ein anderes Innenklima verglichen mit geschlossenen Waldbeständen. Zur Betrachtung des Riederwaldes unter den Kriterien der bisherigen WZE, ist dieser denkbar ungeeignet. Sollte für das Waldgebiet eine eigene und isolierte Erhebung mit den geforderten Inhalten jährlich umgesetzt werden, müsste für die jährliche Erhebung, Auswertung, Beschreibung, Dokumentation, Berichterstellung und dauerhafte Kennzeichnung der Erhebungsflächen mit mehreren Wochen Arbeitszeit gerechnet werden. Der Aufwand dafür steht nicht in Relation zum erzielten Ergebnis, da Aussagen über die Waldschäden im Riederwald im Rahmen einer reinen okularen Einschätzung sehr gut möglich sind.
Aus den genannten Gründen wird der Magistrat keinen zusätzlichen Waldzustandsbericht für die genannten Flächen erstellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. März 2022OFOF 273/11Waldzustandsbericht Riederwald und FechenheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. April 2022OAOA 179Waldzustandsbericht Riederwald und FechenheimAnregung
- 8. August 2022Sie sind hierBB 308Waldzustandsbericht Riederwald und FechenheimMagistratsbericht
- 20. August 2022OFOF 321/11Okulare Einschätzung der Waldschäden im RiederwaldOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. September 2022OAOA 225Okulare Einschätzung der Waldschäden im Riederwald Bericht des Magistrats vom 08.08.2022, B 308Anregung
- 13. Januar 2023Antwort des Magistrats · nach 41 WochenSTST 115Okulare Einschätzung der Waldschäden im RiederwaldStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE und LINKE. gegen SPD, CDU und FDP (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF-BIG gegen LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRAKTION (B 308 = Kenntnis, OA 225 = Annahme) Volt (B 308 = Kenntnis, OA 225 = vereinfachtes Verfahren) Gartenpartei (B 308 = Zurückweisung, OA 225 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen Gartenpartei (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und BFF-BIG gegen LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme)