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Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Vorlage B 169 08

Vorlagentyp: OFCDU
19 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Dem Zwischenbericht des Magistrats ist zunächst zu entnehmen, dass der Magistrat nicht beabsichtigt, den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung aus der OA 421 umzusetzen. Dabei besteht insofern ein Widerspruch, als der Magistrat sich ausdrücklich gegen die Spreizung von Flugrouten ausspricht, andererseits jedoch darauf hinweist, dass Fluglärmentlastungsvorschläge eine umfassende Untersuchung der Betroffenheit der Bevölkerung entsprechend der Anregung aus der OA 421 einschließt. Diesen Widerspruch gäbe es nur dann nicht, wenn die Abflugroute über Bergen-Enkheim komplett nach Osten verschoben werden würde, wie in Ziffer 3 der B 169 erwähnt. Dass dies gelingt, ist aber sehr unwahrscheinlich, weil die Stadt Frankfurt in der Fluglärmkommission dafür keine Mehrheit zu erwarten hat; denn bisher wenig oder gar nicht betroffene Stadtteile und Kommunen werden das St.-Florians-Prinzip entgegenhalten. Mit der Spreizung wäre für Bergen-Enkheim nicht eine totale Entlastung gegenüber dem heutigen Lärmpegel verbunden, sondern nur eine verträglichere Verteilung, bei der auch in benachbarten Stadtteilen und Kommunen Fluglärm hinzunehmen wäre, also mit anderen Worten wäre dies eine „gerechtere“ Lösung und auch sozial- und gesundheitsverträglicher. Der Magistrat spricht sich – ohne jegliche Begründung (!) – für die Bündelung von Flugbewegungen „auf den Ideallinien der Flugrouten“ aus. „Ideallinien der Flugrouten“ sind kein flugtechnischer Begriff, und es bleibt das Geheimnis des Magistrats, wie er Flugrouten als „Ideallinien“ bezeichnen kann, die voll die dicht besiedelten Stadtteile Oberrad, Fechenheim und Bergen-Enkheim verlärmen. Hinzu kommt, dass durch den Anflugverkehr aus Richtung Mainz-Wiesbaden bei Betriebsrichtung 07 die Jets komplett vor dem Kreuzungspunkt Bergen-Enkheim unter 7000 Fuß gehalten werden (müssen) und damit hier besonders laut sind. Der Magistrat lässt bei seiner Aussage auch völlig unberücksichtigt, dass sich die Landtagsabgeordnete Gudrun Osterburg in einem Interview im „Der Bergen-Enkheimer“ vom 17.1.2008 für einen „Ausgleich“ von Lärmbelastungen zugunsten von Bergen-Enkheim aussprach. Einige Parteien in Bergen-Enkheim haben bei verschiedenen Anlässen die Problematik der fast den ganzen Stadtteil betreffenden Siedlungsbeschränkungen angesprochen. So will beispielsweise der Ortsvorsteher laut „Der Bergen-Enkheimer“ vom 3.4.2008 „alles daran setzen, das Baugebiet in Bergen-Enkheims Norden in den Flächennutzungsplan zu integrieren“. Das kann jedoch dann nicht gelingen, wenn nach dem Ausbau ein Lärmteppich entsteht, der Siedlungsbeschränkungen erforderlich macht. Würde aber gegenüber dem heutigen Zustand eine Deckelung der Flugbewegungen erreicht werden, könnten tatsächlich die unerwünschten Siedlungsbeschränkungen entfallen. Im Fernsehen wurde kürzlich berichtet, dass eine Forschungsgruppe daran arbeitet, die durch Wirbelschleppen der Flugzeuge bedingten Abflugintervalle durch geeignete Maßnahmen auf etwa eine Minute zu verkürzen. Sollte dies in absehbarer Zeit ermöglicht werden, würde auf einer gebündelten Flugroute, die im Minutentakt belegt wäre, der Lärm ganz und gar unerträglich werden; spätestens dann bliebe auch dem Magistrat nicht anderes übrig, als seine ohnehin nicht nachvollziehbare Haltung zu überdenken.

Inhalt

Antrag vom 03.06.2008, OF 314/16

Betreff:

Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Vorlage B 169 08

Die Stadtverordnetenversammlung bittet den Magistrat,

im Zuge des geplanten Flughafenausbaues dafür Sorge zu tragen, dass der Stadtteil Bergen –Enkheim nicht durch die Bündelung von Flugbewegungen benachteiligt und unnötig belastet wird. Die Flugrouten sind angemessen zu streuen, um eine einseitige, auf Bergen-Enkheim konzentrierte Belastung zu verhindern.

Begründung:

Dem Zwischenbericht des Magistrats ist zunächst zu entnehmen, dass der Magistrat nicht beabsichtigt, den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung aus der OA 421 umzusetzen. Dabei besteht insofern ein Widerspruch, als der Magistrat sich ausdrücklich gegen die Spreizung von Flugrouten ausspricht, andererseits jedoch darauf hinweist, dass Fluglärmentlastungsvorschläge eine umfassende Untersuchung der Betroffenheit der Bevölkerung entsprechend der Anregung aus der OA 421 einschließt. Diesen Widerspruch gäbe es nur dann nicht, wenn die Abflugroute über Bergen-Enkheim komplett nach Osten verschoben werden würde, wie in Ziffer 3 der B 169 erwähnt. Dass dies gelingt, ist aber sehr unwahrscheinlich, weil die Stadt Frankfurt in der Fluglärmkommission dafür keine Mehrheit zu erwarten hat; denn bisher wenig oder gar nicht betroffene Stadtteile und Kommunen werden das St.-Florians-Prinzip entgegenhalten. Mit der Spreizung wäre für Bergen-Enkheim nicht eine totale Entlastung gegenüber dem heutigen Lärmpegel verbunden, sondern nur eine verträglichere Verteilung, bei der auch in benachbarten Stadtteilen und Kommunen Fluglärm hinzunehmen wäre, also mit anderen Worten wäre dies eine "gerechtere“ Lösung und auch sozial- und gesundheitsverträglicher.

Der Magistrat spricht sich – ohne jegliche Begründung (!) – für die Bündelung von Flugbewegungen "auf den Ideallinien der Flugrouten“ aus. "Ideallinien der Flugrouten“ sind kein flugtechnischer Begriff, und es bleibt das Geheimnis des Magistrats, wie er Flugrouten als "Ideallinien“ bezeichnen kann, die voll die dicht besiedelten Stadtteile Oberrad, Fechenheim und Bergen-Enkheim verlärmen. Hinzu kommt, dass durch den Anflugverkehr aus Richtung Mainz-Wiesbaden bei Betriebsrichtung 07 die Jets komplett vor dem Kreuzungspunkt Bergen-Enkheim unter 7000 Fuß gehalten werden (müssen) und damit hier besonders laut sind.

Der Magistrat lässt bei seiner Aussage auch völlig unberücksichtigt, dass sich die Landtagsabgeordnete Gudrun Osterburg in einem Interview im "Der Bergen-Enkheimer“ vom 17.1.2008 für einen "Ausgleich“ von Lärmbelastungen zugunsten von Bergen-Enkheim aussprach. Einige Parteien in Bergen-Enkheim haben bei verschiedenen Anlässen die Problematik der fast den ganzen Stadtteil betreffenden Siedlungsbeschränkungen angesprochen. So will beispielsweise der Ortsvorsteher laut "Der Bergen-Enkheimer“ vom 3.4.2008 "alles daran setzen, das Baugebiet in Bergen-Enkheims Norden in den Flächennutzungsplan zu integrieren“. Das kann jedoch dann nicht gelingen, wenn nach dem Ausbau ein Lärmteppich entsteht, der Siedlungsbeschränkungen erforderlich macht. Würde aber gegenüber dem heutigen Zustand eine Deckelung der Flugbewegungen erreicht werden, könnten tatsächlich die unerwünschten Siedlungsbeschränkungen entfallen.

Im Fernsehen wurde kürzlich berichtet, dass eine Forschungsgruppe daran arbeitet, die durch Wirbelschleppen der Flugzeuge bedingten Abflugintervalle durch geeignete Maßnahmen auf etwa eine Minute zu verkürzen. Sollte dies in absehbarer Zeit ermöglicht werden, würde auf einer gebündelten Flugroute, die im Minutentakt belegt wäre, der Lärm ganz und gar unerträglich werden; spätestens dann bliebe auch dem Magistrat nicht anderes übrig, als seine ohnehin nicht nachvollziehbare Haltung zu überdenken.

Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 11.04.2008, B 169 Beratung im Ortsbeirat: 16

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. April 2008BB 169Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet (Mediationsverfahren)Magistratsbericht
  2. 3. Juni 2008Sie sind hier
    OFOF 314/16Änderungsantrag der CDU-Fraktion zu Vorlage B 169 08
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  3. 3. Juni 2008OAOA 668Flugrouten über dem Stadtgebiet (Bergen-Enkheim) Bericht des Magistrats vom 11.04.2008, B 169Anregung
  4. 20. August 2008Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1327Flugrouten über dem Stadtgebiet (Bergen-Enkheim)Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 16
Sitzung 23 · 03.06.2008
TO I, TOP 8
Angenommen
Anregung OA 668 2008 1. Die Vorlage B 169 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlagen OF 293/16 und OF 314/16 werden in zusammengefasster Form beschlossen. 3. Die Vorlage OF 314/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
zu 3)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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Alle verknüpften Vorlagen