Aufstellen von Fahrradanlehnern mit Elektrolademöglichkeit im Baugebiet Südlich am Riedsteg
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Aufstellung von Fahrradanlehnern mit Elektrolademöglichkeit im Baugebiet südlich am Riedsteg. Dies soll die Nutzung von E-Bikes fördern und den Radfahrern die Möglichkeit bieten, ihre Akkus aufzuladen. Die Maßnahme wird als sinnvoll erachtet, um die Attraktivität des Standorts für Fahrradfahrer zu erhöhen.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAntrag
Der Magistrat wird gebeten, bei der Planung von Fahrradanlehnern im Baugebiet südlich am Riedsteg darauf zu achten, dass es auch Fahrradanlehner gibt, an denen man sein E-Bike laden kann. Als bevorzugte Aufstellplätze sollen der Parkplatz an der Turnhalle, der Parkplatz am Sportplatz sowie weitere stark frequentierte Plätze berücksichtigt werden.
Begründung
Nieder-Erlenbach ist ein bei Fahrradfahrern gern besuchter Ort, durch den viele Fahrradrouten führen. Die Benutzung von E-Bikes wird hierbei immer mehr und deshalb ist es nur sinnvoll, wenn man den Radfahrern auch die Gelegenheit gibt, bei einem Halt hier in unserem Ort, seinen Fahrrad Akku aufzuladen. In vielen anderen Landkreisen und Städten gehören Fahrradanlehner mit Elektrolademöglichkeit mittlerweile zum Stadtbild, weshalb sollte Frankfurt dies nicht auch können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Dezember 2020Sie sind hierOFOF 303/13Aufstellen von Fahrradanlehnern mit Elektrolademöglichkeit im Baugebiet Südlich am RiedstegOrtsbeiratsantrag · CDU
- 12. Januar 2021OMOM 7037Aufstellen von Fahrradanlehnern mit Elektrolademöglichkeit im Baugebiet Südlich am RiedstegDirektanregung
- 30. April 2021Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 989Aufstellen von Fahrradanlehnern mit Elektrolademöglichkeit im Baugebiet Südlich am RiedstegStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme