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Aufstellen von Fahrradanlehnern mit Elektrolademöglichkeit im Baugebiet Südlich am Riedsteg

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 13
20 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat wird gebeten, Fahrradanlehner mit Elektrolademöglichkeiten im Baugebiet Südlich am Riedsteg aufzustellen. Dies ist sinnvoll, da die Nutzung von E-Bikes zunimmt und Nieder-Erlenbach ein beliebter Ort für Radfahrer ist.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Anregung

Der Magistrat wird gebeten, bei der Planung von Fahrradanlehnern im Baugebiet Südlich am Riedsteg darauf zu achten, dass es auch Fahrradanlehner gibt, an denen man sein E-Bike laden kann. Als bevorzugte Aufstellplätze sollen der Parkplatz an der Turnhalle, der Parkplatz am Sportplatz sowie weitere stark frequentierte Plätze berücksichtigt werden.

Begründung

Nieder-Erlenbach ist ein bei Fahrradfahrern gerne besuchter Ort, durch den viele Fahrradrouten führen. Die Benutzung von E-Bikes nimmt immer mehr zu, und deshalb ist es sinnvoll, dass man den Radfahrern auch die Gelegenheit gibt, bei einem Halt in Nieder-Erlenbach seinen Fahrrad-Akku aufzuladen. In vielen anderen Landkreisen und Städten gehören Fahrradanlehner mit Elektrolademöglichkeit mittlerweile zum Stadtbild. Weshalb sollte Frankfurt dies nicht auch können?

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. Dezember 2020OFOF 303/13Aufstellen von Fahrradanlehnern mit Elektrolademöglichkeit im Baugebiet Südlich am RiedstegOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 12. Januar 2021Sie sind hier
    OMOM 7037Aufstellen von Fahrradanlehnern mit Elektrolademöglichkeit im Baugebiet Südlich am Riedsteg
    Direktanregung
  3. 30. April 2021Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 989Aufstellen von Fahrradanlehnern mit Elektrolademöglichkeit im Baugebiet Südlich am RiedstegStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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