Nutzung des Grüneburgparks: Der Ortsbeirat entscheidet
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Unter Punkt 8 / Absatz 3 ist nicht klar geregelt, wer letztlich über die Nutzung des Grüneburgparks für Sportveranstaltungen entscheidet. Zwar heißt es dort, es müsse die Zustimmung des Ortsbeirats eingeholt werden, weiter oben ist jedoch nur von im Benehmen mit dem zuständigen Ortsbeirat die Rede, und das ist nun einmal nicht gleichbedeutend mit Einvernehmen. Antragstellende Fraktion: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.03.2006, B 154 Beratung im Ortsbeirat: 2 Beratungsergebnisse:
- Sitzung des OBR 2 am 08.05.2006, TO I, TOP 23 Beschluss: 1.
- a)Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
- b)Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage B 154 ebenfalls zurückzustellen.
- Die Vorlage OF 3/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu
- Einstimmige Annahme zu
- Einstimmige Annahme
- Sitzung des OBR 2 am 12.06.2006, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 61 2006 1.
- a)Punkt 8 Absatz 3 der Vorlage B 154 wird hinsichtlich der Formulierung "im Benehmen mit dem zuständigen Ortsbeirat" zurückgewiesen.
- b)Der Rest der Vorlage B 154 dient unter Hinweis auf OA 61 zur Kenntnis.
- Die Vorlage OF 3/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu
- CDU, GRÜNE, SPD, 1 FDP, LINKE.WASG und BFF gegen 1 FDP (= Kenntnis) zu
- Annahme bei Enthaltung 1 FDP
Inhalt
Antrag vom 02.05.2006, OF 3/2
Betreff:
Nutzung des Grüneburgparks: Der Ortsbeirat entscheidet
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Bei der Kenntnisnahme des Berichts B 154 wird davon ausgegangen, dass auch unter Punkt 8 / Absatz 3 - trotz der dort anzutreffenden zweideutigen Formulierung im Beneh men mit den\ zuständigen Ortsbeirat — die Entscheidungskompetenzen der Ortsbeiräte be züglich der Nutzung von Grünanlagen gewahrt bleiben. D.h. konkret: Es muss sicherge stellt sein, dass Sportveranstaltungen im Grüneburgpark vom Grünflächenamt nur dann genehmigt werden, wenn sich zuvor auch der Ortsbeirat 2 dafür ausgesprochen hat. Des halb ist zur Verdeutlichung die Formulierung im Benehmen mit dem zuständigen Ortsbei rat zu ändern in im Einvernehmen mit dem zuständigen Ortsbeirat.
Der Rest des Berichts B 154 wird in der vorliegenden Form zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Unter Punkt 8 / Absatz 3 ist nicht klar geregelt, wer letztlich über die Nutzung des Grüneburgparks für Sportveranstaltungen entscheidet. Zwar heißt es dort, es müsse die Zustimmung des Ortsbeirats eingeholt werden, weiter oben ist jedoch nur von im Benehmen mit dem zuständigen Ortsbeirat die Rede, und das ist nun einmal nicht gleichbedeutend mit Einvernehmen.
Antragstellende Fraktion: GRÜNEHauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 17.03.2006, B 154 Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. März 2006BB 154Weltoffenes Frankfurt - auf dem Weg zu einer lesben- und schwulenfreundlichen Stadt (B.454/04)Magistratsbericht
- 2. Mai 2006Sie sind hierOFOF 3/2Nutzung des Grüneburgparks: Der Ortsbeirat entscheidetOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. Juni 2006OAOA 61Nutzung des Grüneburgparks: Der Ortsbeirat entscheidet Bericht des Magistrats vom 17.03.2006, B 154Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, 1 FDP, LINKE.WASG und BFF gegen 1 FDP (= Kenntnis) zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 FDP