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Graffitibeseitigung an Fußgängerunterführung unter Rosa-Luxemburg-Straße/Niederurseler Landstraße

Vorlagentyp: OFSPD
45 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Fußgängerunterführung unter Rosa-Luxemburg-Straße/Niederurseler Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, a) zu veranlassen, dass im Bereich der Fußgängerunterführung unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Heddernheimer Landstraße und Niederurseler Landstraße abermals die Verunstaltungen (Graffiti, Farbmarkierungen, Schmierereien) beseitigt werden sowie die Stützmauer am Neumühlenweg in die Reinigung einbezogen wird und b) dass die beschmierten (bzw. die zu reinigenden) Flächen durch legale Graffitigemälde im Rahmen der Initiative "Legale Graffiti als Teil der Jugendkultur" aufgewertet werden. Begründung: Im Nachgang zu Antrag OF 504/8 vom 05.09.2009 wurde immer mal wieder die Fußgängerunterführung gereinigt. Nach einiger Zeit waren die Flächen jeweils wieder beschmiert. In den Antrag zur Reinigung war die Stützmauer nicht einbezogen. Der Ortsbeirat bittet mit diesem Antrag nicht nur um abermalige Reinigung, sondern auch entsprechend der Beschlussausfertigung § 2268 vom 05.11.2012 zu Vorlage B 350 2012 den oben genannten Bereich als ein "geeignetes Brückenbauwerk außerhalb der Innenstadt" für die Initiative "Legale Graffiti als Teil der Jugendkultur" vorzusehen. Mit dem Aufbringen durch legale Graffitigemälde werden die Flächen aufgewertet und vor Schmierereien geschützt.

Inhalt

Antrag vom 18.02.2013, OF 296/8

Betreff: Graffitibeseitigung an Fußgängerunterführung unter Rosa-Luxemburg-Straße/Niederurseler Landstraße

Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, a) zu veranlassen, dass im Bereich der Fußgängerunterführung unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Heddernheimer Landstraße und Niederurseler Landstraße abermals die Verunstaltungen (Graffiti, Farbmarkierungen, Schmierereien) beseitigt werden sowie die Stützmauer am Neumühlenweg in die Reinigung einbezogen wird und b) dass die beschmierten (bzw. die zu reinigenden) Flächen durch legale Graffitigemälde im Rahmen der Initiative "Legale Graffiti als Teil der Jugendkultur" aufgewertet werden.

Begründung: Im Nachgang zu Antrag OF 504/8 vom 05.09.2009 wurde immer mal wieder die Fußgängerunterführung gereinigt. Nach einiger Zeit waren die Flächen jeweils wieder beschmiert. In den Antrag zur Reinigung war die Stützmauer nicht einbezogen. Der Ortsbeirat bittet mit diesem Antrag nicht nur um abermalige Reinigung, sondern auch entsprechend der Beschlussausfertigung § 2268 vom 05.11.2012 zu Vorlage B 350 2012 den oben genannten Bereich als ein "geeignetes Brückenbauwerk außerhalb der Innenstadt" für die Initiative "Legale Graffiti als Teil der Jugendkultur" vorzusehen. Mit dem Aufbringen durch legale Graffitigemälde werden die Flächen aufgewertet und vor Schmierereien geschützt.Beratung im Ortsbeirat: 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. August 2012BB 350Von Schmierereien bedrohte Flächen durch legale Graffitigemälde aufwerten - Legale Graffiti als Teil der Jugendkultur unterstützenMagistratsbericht
  2. 18. Februar 2013Sie sind hier
    OFOF 296/8Graffitibeseitigung an Fußgängerunterführung unter Rosa-Luxemburg-Straße/Niederurseler Landstraße
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  3. 7. März 2013OMOM 2020Graffitibeseitigung an Fußgängerunterführung unter Rosa-Luxemburg-Straße/Niederurseler LandstraßeDirektanregung
  4. 28. Juni 2013Antwort des Magistrats · nach 45 WochenSTST 968Graffitibeseitigung an Fußgängerunterführung unter Rosa-Luxemburg-Straße/ Niederurseler LandstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 8
Sitzung 18 · 07.03.2013
TO I, TOP 17
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 2020 2013 Die Vorlage OF 296/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDFDP
Ablehnung:
GrüneFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

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