Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet (hier Bergen-Enkheim)
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Dem Zwischenbericht des Magistrats ist zunächst zu entnehmen, dass der Magistrat nicht beabsichtigt, den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung aus der OA 421 umzusetzen. Dabei besteht insofern ein Widerspruch, als der Magistrat sich ausdrücklich gegen die Spreizung von Flugrouten ausspricht, andererseits jedoch darauf hinweist, dass Fluglärmentlastungsvorschläge eine umfassende Untersuchung der Betroffenheit der Bevölkerung entsprechend der Anregung aus der OA 421 einschließt. Diesen Widerspruch gäbe es nur dann nicht, wenn die Abflugroute über Bergen-Enkheim komplett nach Osten verschoben werden würde, wie in Ziffer 3 der B 169 erwähnt. Dass dies gelingt, ist aber sehr unwahrscheinlich, weil die Stadt Frankfurt in der Fluglärmkommission dafür keine Mehrheit zu erwarten hat; denn bisher wenig oder gar nicht betroffene Stadtteile und Kommunen werden das St.-Florians-Prinzip entgegenhalten. Mit der Spreizung wäre für Bergen-Enkheim nicht eine totale Entlastung gegenüber dem heutigen Lärmpegel verbunden, sondern nur eine verträglichere Verteilung, bei der auch in benachbarten Stadtteilen und Kommunen Fluglärm hinzunehmen wäre, also mit anderen Worten wäre dies eine „gerechtere“ Lösung und auch sozial- und gesundheitsverträglicher. Der Magistrat spricht sich – ohne jegliche Begründung (!) – für die Bündelung von Flugbewegungen „auf den Ideallinien der Flugrouten“ aus. „Ideallinien der Flugrouten“ sind kein flugtechnischer Begriff, und es bleibt das Geheimnis des Magistrats, wie er Flugrouten als „Ideallinien“ bezeichnen kann, die voll die dicht besiedelten Stadtteile Oberrad, Fechenheim und Bergen-Enkheim verlärmen. Hinzu kommt, dass durch den Anflugverkehr aus Richtung Mainz-Wiesbaden bei Betriebsrichtung 07 die Jets komplett vor dem Kreuzungspunkt Bergen-Enkheim unter 7000 Fuß gehalten werden (müssen) und damit hier besonders laut sind. Der Magistrat lässt bei seiner Aussage auch völlig unberücksichtigt, dass sich die Landtagsabgeordnete Gudrun Osterburg in einem Interview im „Der Bergen-Enkheimer“ vom 17.1.2008 für einen „Ausgleich“ von Lärmbelastungen zugunsten von Bergen-Enkheim aussprach. Einige Parteien in Bergen-Enkheim haben bei verschiedenen Anlässen die Problematik der fast den ganzen Stadtteil betreffenden Siedlungsbeschränkungen angesprochen. So will beispielsweise der Ortsvorsteher laut „Der Bergen-Enkheimer“ vom 3.4.2008 „alles daran setzen, das Baugebiet in Bergen-Enkheims Norden in den Flächennutzungsplan zu integrieren“. Das kann jedoch dann nicht gelingen, wenn nach dem Ausbau ein Lärmteppich entsteht, der Siedlungsbeschränkungen erforderlich macht. Würde aber gegenüber dem heutigen Zustand eine Deckelung der Flugbewegungen erreicht werden, könnten tatsächlich die unerwünschten Siedlungsbeschränkungen entfallen. Im Fernsehen wurde kürzlich berichtet, dass eine Forschungsgruppe daran arbeitet, die durch Wirbelschleppen der Flugzeuge bedingten Abflugintervalle durch geeignete Maßnahmen auf etwa eine Minute zu verkürzen. Sollte dies in absehbarer Zeit ermöglicht werden, würde auf einer gebündelten Flugroute, die im Minutentakt belegt wäre, der Lärm ganz und gar unerträglich werden; spätestens dann bliebe auch dem Magistrat nicht anderes übrig, als seine ohnehin nicht nachvollziehbare Haltung zu überdenken.
Inhalt
Antrag vom 29.04.2008, OF 293/16
Betreff:
Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet (hier Bergen-Enkheim)
Der Magistrat der Stadt Frankfurt a.M. hat sich mehrfach zu der Problematik der Flugrouten über Frankfurter Stadtgebiet geäußert. Seit Jahren bemüht er sich, die in dem Zwischenbericht B 169 unter den Ziffern 1- 5 aufgeführten Maßnahmen durchzusetzen, bisher allerdings ohne Erfolg und, wie zu vermuten ist, auch ohne Erfolgsaussichten. Das Bemühen des Magistrats ist durchaus anerkennenswert, aber der in dem Bericht auch enthaltene Passus:
"In dem Beschluss (der Stadtverordnetenversammlung) ist von einer gerechteren Lärmverteilung zum Beispiel durch Streuung die Rede. Hierzu teilt der Magistrat mit, dass er sich seit Jahren für die Bündelung von Flugbewegungen auf den Ideallinien der Flugrouten ausgesprochen hat, um insgesamt einen schmalen Lärmkorridor zu erzeugen“.
bedarf einer kritischen Auseinandersetzung.
Vor dem Hintergrund der erneut manifestierten Auffassung des Magistrats zur Bündelung
möge der Ortsbeirat beschließen,
die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,
den Magistrat aufzufordern, zu prüfen und zu berichten,
ob der Magistrat in Anbetracht des geplanten Flughafenausbaus an dieser früher möglicherweise richtigen und nachvollziehbaren, für die Zukunft Bergen-Enkheims aber mit gravierenden Nachteilen verbundenen Einstellung festhalten will, obwohl bei den zu erwartenden Steigerungen der Flugbewegungen neue Abwägungen erforderlich werden, insbesondere dann, wenn die Ziffer 3 der Magistratsvorlage B 169 nicht umgesetzt werden würde.
Die Bündelung macht dann Sinn, wenn unter einer Flugroute wenig Menschen leben, der Flugverkehr relativ "erträglich“ ist und durch Streuung unnötige Belastungen vermieden werden. Steigt aber die Zahl der Flugbewegungen ins "Unerträgliche“ – und das ist für Bergen-Enkheim spätestens nach dem Ausbau zu befürchten -, dann "bestraft“ die Bündelung einen Teil der vom Magistrat vertretenen und zu schützenden Bevölkerung, während andere Bevölkerungsteile ungeschoren davonkommen. Das widerspricht jedem Rechtsempfinden, jeglicher Solidarität, dem Demokratieverständnis und dem Gleichheitsgrundsatz. Es kann nicht sein, dass ein Teil der Stadtbevölkerung einseitig erhebliche Nachteile wie die Gefährdung der Gesundheit oder sogar durch Lärm und Chemikalien verursachte Krankheiten hinzunehmen hat, die letztlich eine Folge des "übermäßigen“ Flugverkehrs wären, wenn durch Spreizung der Flugrouten die Gesundheit aller in relativ gutem Zustand erhalten bleiben würde. Außerdem sollte berücksichtigt werden, dass nicht nur Lärm, sondern auch Giftgase, Schmutz und Feinstäube auf Häuser, die vielen Schulen, Kindergärten und Altersheime unter der 07-N(Lang) konzentriert nach unten befördert werden. Die in der OA 421 erläuterte "Lärmschadensbilanz“ soll durch Spreizung eine gerechtere Lärmverteilung erreichen, und zwar vor allem dann, wenn die Bündelung bestimmte Überfluggebiete stärker als notwendig belastet, während Ausweichflächen mit geringerer Bevölkerung verfügbar sind.
Im Übrigen wird aus guten Gründen außerhalb von Frankfurt vielfach bei anderen Flughäfen die Streuung vorgezogen – etwa in San Franzisco/USA - oder sogar – wie zum Beispiel in Amsterdam (also einem EU-Land) – vorgeschrieben. Die Streuung würde die erwarteten 1000 An- und Abflüge pro Tag für die Betroffenen in Frankfurt erträglicher machen und zudem eine gute Möglichkeit bieten, auch dem Dilemma der besonders Bergen-Enkheim treffenden Siedlungsbeschränkungen zu entgehen.
Begründung:
Dem Zwischenbericht des Magistrats ist zunächst zu entnehmen, dass der Magistrat nicht beabsichtigt, den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung aus der OA 421 umzusetzen. Dabei besteht insofern ein Widerspruch, als der Magistrat sich ausdrücklich gegen die Spreizung von Flugrouten ausspricht, andererseits jedoch darauf hinweist, dass Fluglärmentlastungsvorschläge eine umfassende Untersuchung der Betroffenheit der Bevölkerung entsprechend der Anregung aus der OA 421 einschließt. Diesen Widerspruch gäbe es nur dann nicht, wenn die Abflugroute über Bergen-Enkheim komplett nach Osten verschoben werden würde, wie in Ziffer 3 der B 169 erwähnt. Dass dies gelingt, ist aber sehr unwahrscheinlich, weil die Stadt Frankfurt in der Fluglärmkommission dafür keine Mehrheit zu erwarten hat; denn bisher wenig oder gar nicht betroffene Stadtteile und Kommunen werden das St.-Florians-Prinzip entgegenhalten. Mit der Spreizung wäre für Bergen-Enkheim nicht eine totale Entlastung gegenüber dem heutigen Lärmpegel verbunden, sondern nur eine verträglichere Verteilung, bei der auch in benachbarten Stadtteilen und Kommunen Fluglärm hinzunehmen wäre, also mit anderen Worten wäre dies eine "gerechtere“ Lösung und auch sozial- und gesundheitsverträglicher.
Der Magistrat spricht sich – ohne jegliche Begründung (!) – für die Bündelung von Flugbewegungen "auf den Ideallinien der Flugrouten“ aus. "Ideallinien der Flugrouten“ sind kein flugtechnischer Begriff, und es bleibt das Geheimnis des Magistrats, wie er Flugrouten als "Ideallinien“ bezeichnen kann, die voll die dicht besiedelten Stadtteile Oberrad, Fechenheim und Bergen-Enkheim verlärmen. Hinzu kommt, dass durch den Anflugverkehr aus Richtung Mainz-Wiesbaden bei Betriebsrichtung 07 die Jets komplett vor dem Kreuzungspunkt Bergen-Enkheim unter 7000 Fuß gehalten werden (müssen) und damit hier besonders laut sind.
Der Magistrat lässt bei seiner Aussage auch völlig unberücksichtigt, dass sich die Landtagsabgeordnete Gudrun Osterburg in einem Interview im "Der Bergen-Enkheimer“ vom 17.1.2008 für einen "Ausgleich“ von Lärmbelastungen zugunsten von Bergen-Enkheim aussprach. Einige Parteien in Bergen-Enkheim haben bei verschiedenen Anlässen die Problematik der fast den ganzen Stadtteil betreffenden Siedlungsbeschränkungen angesprochen. So will beispielsweise der Ortsvorsteher laut "Der Bergen-Enkheimer“ vom 3.4.2008 "alles daran setzen, das Baugebiet in Bergen-Enkheims Norden in den Flächennutzungsplan zu integrieren“. Das kann jedoch dann nicht gelingen, wenn nach dem Ausbau ein Lärmteppich entsteht, der Siedlungsbeschränkungen erforderlich macht. Würde aber gegenüber dem heutigen Zustand eine Deckelung der Flugbewegungen erreicht werden, könnten tatsächlich die unerwünschten Siedlungsbeschränkungen entfallen.
Im Fernsehen wurde kürzlich berichtet, dass eine Forschungsgruppe daran arbeitet, die durch Wirbelschleppen der Flugzeuge bedingten Abflugintervalle durch geeignete Maßnahmen auf etwa eine Minute zu verkürzen. Sollte dies in absehbarer Zeit ermöglicht werden, würde auf einer gebündelten Flugroute, die im Minutentakt belegt wäre, der Lärm ganz und gar unerträglich werden; spätestens dann bliebe auch dem Magistrat nicht anderes übrig, als seine ohnehin nicht nachvollziehbare Haltung zu überdenken.
Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 11.04.2008, B 169 Beratung im Ortsbeirat: 16
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. April 2008BB 169Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet (Mediationsverfahren)Magistratsbericht
- 29. April 2008Sie sind hierOFOF 293/16Flugrouten über dem Frankfurter Stadtgebiet (hier Bergen-Enkheim)Ortsbeiratsantrag · fwf
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme