Vermüllung und Leerstand der Fritzlarer Straße 32 beenden
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, Maßnahmen gegen die Vermüllung und den Leerstand der Fritzlarer Straße 32 zu ergreifen. Ziel ist es, gemeinschaftliches Wohnen zu ermöglichen, sofern der Eigentümer keine eigenen Pläne hat. Dies soll zur Beendigung der unhaltbaren Zustände beitragen.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Der Magistrat gebeten,
- sich mit der*m Eigentümer*in der Fritzlarer Straße 32 ins Benehmen zu setzen, um sowohl die Vermüllung, als auch den Leerstand des Gebäudes zu beenden.
- sofern die*der Eigentümer*in keine eigenen Pläne für eine Beendigung des Leerstandes hat, sich dieser*m gegenüber dafür einzusetzen, hier gemeinschaftliches Wohnen zu ermöglichen.
- hierfür im Benehmen mit der*m Eigentümer*in einen Kauf der Immobilie durch die KEG zu prüfen, um sie danach über eine Konzeptvergabe dem gemeinschaftlichem Wohnen zuzuführen.
Begründung
Weder der Wohnungsleerstand noch die Vermüllung (siehe Abbildung anbei) sind hier akzeptabel und bedürfen einer Beendigung. Hier gemeinschaftliches Wohnen zu installieren ist nicht prioritär. Die Immobilie wäre aber eine sinnvolle Möglichkeit, auch kleinere gemeinschaftliche Wohnprojekte (im Gegensatz zu den sonst eher großen Projekten bei Neubaugebieten) zu fördern, sofern die*der Eigentümer*in selbst keine eigenen Ambitionen hat, hier Wohnraum wieder herzustellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Januar 2022Sie sind hierOFOF 277/2Vermüllung und Leerstand der Fritzlarer Straße 32 beendenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. Februar 2022OMOM 1624Vermüllung und Leerstand der Fritzlarer Straße 32 beendenDirektanregung
- 25. April 2022Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 969Vermüllung und Leerstand der Fritzlarer Straße 32 beendenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Ziffer 1.: Einstimmige Annahme Ziffern 2. und 3.: GRÜNE, 1 SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU und FDP (= Ablehnung); 2 SPD (= Enthaltung)