Vermüllung und Leerstand der Fritzlarer Straße 32 beenden
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Maßnahmen zur Beendigung der Vermüllung und des Leerstands der Fritzlarer Straße 32 zu ergreifen. Ziel ist es, gemeinschaftliches Wohnen zu ermöglichen, falls die Eigentümerin oder der Eigentümer keine eigenen Pläne haben. Dies soll durch einen möglichen Kauf der Immobilie durch die KEG geschehen.
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Thema Wohnen verfolgenAnregung
Der Magistrat gebeten,
- sich mit der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer der Fritzlarer Straße 32 ins Benehmen zu setzen, um sowohl die Vermüllung als auch den Leerstand des Gebäudes zu beenden;
- sofern die Eigentümerin bzw. der Eigentümer keine eigenen Pläne für eine Beendigung des Leerstandes haben, sich dieser bzw. diesem gegenüber dafür einzusetzen, hier gemeinschaftliches Wohnen zu ermöglichen;
- hierfür im Benehmen mit der Eigentümerin bzw. dem Eigentümer einen Kauf der Immobilie durch die KEG zu prüfen, um sie danach über eine Konzeptvergabe dem gemeinschaftlichen Wohnen zuzuführen.
Begründung
Weder der Wohnungsleerstand noch die Vermüllung (siehe Abbildung anbei) sind hier akzeptabel und bedürfen einer Beendigung. Hier gemeinschaftliches Wohnen zu installieren, ist nicht prioritär. Die Immobilie wäre aber eine sinnvolle Möglichkeit, auch kleinere gemeinschaftliche Wohnprojekte (im Gegensatz zu den sonst eher großen Projekten bei Neubaugebieten) zu fördern, sofern die Eigentümerin bzw. der Eigentümer selbst keine eigenen Ambitionen haben, hier Wohnraum wiederherzustellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Januar 2022OFOF 277/2Vermüllung und Leerstand der Fritzlarer Straße 32 beendenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. Februar 2022Sie sind hierOMOM 1624Vermüllung und Leerstand der Fritzlarer Straße 32 beendenDirektanregung
- 25. April 2022Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 969Vermüllung und Leerstand der Fritzlarer Straße 32 beendenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats