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Kulturcampus: Ein Feuerwehr- /Ver- und Entsorgungsleitkonzept gehört dazu

Vorlagentyp: OFGRÜNE
53 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen
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Thema Abfall und Sauberkeit verfolgen

Begründung

und Entsorgungsleitkonzept gehört dazu Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, durch ein der Nachhaltigkeit verpflichtetes Leitkonzept sicherzustellen, dass die am Kulturcampus für die Feuerwehr benötigten Zufahrten sowie Aufstell- und Bewegungsflächen möglichst frühzeitig planerische Berücksichtigung finden, ohne schließlich mit der Grünplanung zu kollidieren. Analog soll diese Problematik für das Andienen der Müllfahrzeuge Entsprechung finden. Insbesondere soll die Grünfläche um den Bereich der ehemaligen Landwehr nach Möglichkeit für die Zufahrten der Müllentsorgung und der Feuerwehr zu den Wohngebäuden an der Gräfstraße nicht in Anspruch genommen werden. Begründung: Wie die Erfahrungen zeigt, kommt den Belangen der Feuerwehr planerisch eine besondere Bedeutung zu, soll der Grünbestand nicht am Ende als Puffermasse für Entscheidungen auf dem letzten Drücker herhalten. Es ist daher notwendig, eine Konzeptionierung schon vor dem eigentlichen Feuerwehrplan (der wiederum die Grundlage des Feuerwehreinsatzplans bildet) vorzunehmen. Ähnliches gilt für den Bereich der Ver- und Entsorgung.

Inhalt

Antrag vom 04.01.2013, OF 268/2

Betreff: Kulturcampus: Ein Feuerwehr- /Ver- und Entsorgungsleitkonzept gehört dazu Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, durch ein der Nachhaltigkeit verpflichtetes Leitkonzept sicherzustellen, dass die am Kulturcampus für die Feuerwehr benötigten Zufahrten sowie Aufstell- und Bewegungsflächen möglichst frühzeitig planerische Berücksichtigung finden, ohne schließlich mit der Grünplanung zu kollidieren. Analog soll diese Problematik für das Andienen der Müllfahrzeuge Entsprechung finden. Insbesondere soll die Grünfläche um den Bereich der ehemaligen Landwehr nach Möglichkeit für die Zufahrten der Müllentsorgung und der Feuerwehr zu den Wohngebäuden an der Gräfstraße nicht in Anspruch genommen werden.

Begründung: Wie die Erfahrungen zeigt, kommt den Belangen der Feuerwehr planerisch eine besondere Bedeutung zu, soll der Grünbestand nicht am Ende als Puffermasse für Entscheidungen auf dem letzten Drücker herhalten. Es ist daher notwendig, eine Konzeptionierung schon vor dem eigentlichen Feuerwehrplan (der wiederum die Grundlage des Feuerwehreinsatzplans bildet) vorzunehmen. Ähnliches gilt für den Bereich der Ver- und Entsorgung.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 29.10.2012, B 466 Beratung im Ortsbeirat: 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. Januar 2013Sie sind hier
    OFOF 268/2Kulturcampus: Ein Feuerwehr- /Ver- und Entsorgungsleitkonzept gehört dazu
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 4. Februar 2013OAOA 321Kulturcampus: Ein Feuerwehrkonzept sowie ein Ver- und Entsorgungsleitkonzept gehören dazu Bericht des Magistrats vom 29.10.2012, B 466Anregung
  3. 13. Januar 2014Antwort des Magistrats · nach 53 WochenSTST 47Kulturcampus: Ein Feuerwehrkonzept sowie ein Ver- und Entsorgungsleitkonzept gehört dazuStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 2
Sitzung 18 · 21.01.2013
TO I, TOP 8
Beraten
1. Die Vorlage B 466 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 265/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 273/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Vorlage OF 263/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Vorlage OF 264/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Vorlage OF 266/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Vorlage OF 267/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Vorlage OF 268/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Vorlage OF 269/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 10. Die Vorlage OF 270/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 11. Die Vorlage OF 271/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 12. Die Vorlage OF 272/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 13. Die Vorlage OF 274/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
zu 3)
Zustimmung:
Alle
zu 4)
Zustimmung:
Alle
zu 5)
Zustimmung:
Alle
zu 6)
Zustimmung:
Alle
zu 7)
Zustimmung:
Alle
zu 8)
Zustimmung:
Alle
zu 9)
Zustimmung:
Alle
zu 10)
Zustimmung:
Alle
zu 11)
Zustimmung:
Alle
zu 12)
Zustimmung:
Alle
zu 13)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. Einstimmige Annahme zu 5. Einstimmige Annahme zu 6. Einstimmige Annahme zu 7. Einstimmige Annahme zu 8. Einstimmige Annahme zu 9. Einstimmige Annahme zu 10. Einstimmige Annahme zu 11. Einstimmige Annahme zu 12. Einstimmige Annahme zu 13. Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 19 · 04.02.2013
TO I, TOP 4
Angenommen
Anregung OA 318 2013 Anregung OA 319 2013 Anregung OA 320 2013 Anregung OA 321 2013 Anregung OA 322 2013 Anregung OA 323 2013 Anregung OA 324 2013 Anregung OA 325 2013 Anregung OA 326 2013 1. a) Die Vorlage B 466 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 265/2 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 569 sind eine umfängliche Kinderbetreuung und ein schulisches Angebot in den Stadtteilen Westend und Bockenheim so frühzeitig sicherzustellen, dass im Bedarf keine Defizite entstehen. In die Planungen sind der Ortsbeirat 2 und die drei Kinderbeauftragten des Stadtbezirks einzubeziehen. In die Planung eines Grundschulangebotes ist zwingend die Bereitstellung von genügend Plätzen für die außerschulische Betreuung (Hortplätze und Erweiterte Schulische Betreuung) einzubeziehen." 3. Die Vorlage OF 273/2 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 263/2 wurde zurückgezogen. 5. Die Vorlage OF 264/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 6. Die Vorlage OF 266/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im letzten Satz des Tenors die Worte "von auswärtigen" durch die Worte "vieler verschiedener" ersetzt wird. 7. Die Vorlage OF 267/2 wird abgelehnt. 8. Die Vorlage OF 268/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor folgender zweiter Satz eingefügt wird: "Vorrangig ist auf den Erhalt wertvoller und stadtteilprägender Bäume zu achten." 9. Die Vorlage OF 269/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 10. Die Vorlage OF 270/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 11. Die Vorlage OF 271/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor folgender Satz angefügt wird: "Sollten sich im laufenden Planungsverfahren keine Bewerber finden, die das Projekt wirtschaftlich realisieren können, so ist über die Zukunft des Philosophicums neu zu entscheiden." 12. Die Vorlage OF 272/2 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird beauftragt, Sorge dafür zu tragen, dass für die bestehenden Professorenvillen im Bebauungsplan anstelle der im Strukturplan angegebenen Traufhöhe TH(max) = 12 m die Ausweisung der tatsächlichen Traufhöhe der Bestandsgebäude als TH(max) erfolgt." 13. Die Vorlage OF 274/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der letzte Satz des Tenors gestrichen wird. 14. Die Vorlage OF 293/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
zu 3)
Zustimmung:
CDU1 SPDFDPFreie Wähler
Ablehnung:
Grüne1 SPDLinke
zu 5)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDP
Ablehnung:
4 CDUFreie Wähler
Enthaltung:
2 CDU
zu 6)
Zustimmung:
FDPFreie WählerSPD1 CDU
Ablehnung:
4 CDUCDUFDP
Enthaltung:
2 CDUSPDLinke1 CDU
zu 7)
Zustimmung:
CDU1 SPDLinkeFDPFreie Wähler
Ablehnung:
Grüne
Enthaltung:
1 SPD
zu 8)
Enthaltung:
1 SPD
zu 9)
Zustimmung:
GrüneLinkeFreie Wähler
Ablehnung:
CDU
Enthaltung:
SPDFDP
zu 10)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFreie Wähler
Ablehnung:
CDUFDP
zu 11)
Zustimmung:
Grüne1 SPDLinke
Ablehnung:
5 CDUFDP
Enthaltung:
1 CDU1 SPDFreie Wähler
zu 12)
Enthaltung:
FDP
zu 13 / Ziffer 1)
Zustimmung:
Grüne3 CDUSPDLinkeFDPFreie Wähler
Ablehnung:
3 CDU
zu 13 / Ziffer 2)
Zustimmung:
GrüneSPDLinke
Ablehnung:
CDUFreie Wähler
Enthaltung:
FDP
zu 14)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. CDU, 1 SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE, 1 SPD und LINKE. (= Annahme) zu 5. GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen 4 CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 2 CDU (= Enthaltung) zu 6. Absatz 1: GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen 4 CDU (= Ablehnung); 2 CDU, SPD und LINKE. (= Enthaltung) Absatz 2: GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER gegen CDU und FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung) Absatz 3: GRÜNE, 1 CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen 4 CDU (= Ablehnung); 1 CDU und LINKE. (= Enthaltung) zu 7. CDU, 1 SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Annahme); 1 SPD (= Enthaltung) zu 8. Annahme bei Enthaltung 1 SPD zu 9. GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU (= Ablehnung); SPD und FDP (= Enthaltung) zu 10. GRÜNE, SPD, LINKE. und FREIE WÄHLER gegen CDU und FDP (= Ablehnung) zu 11. GRÜNE, 1 SPD und LINKE. gegen 5 CDU und FDP (= Ablehnung); 1 CDU, 1 SPD und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 12. Annahme bei Enthaltung FDP zu 13. Ziffer 1.: GRÜNE, 3 CDU, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen 3 CDU (= Ablehnung) Ziffer 2.: GRÜNE, SPD und LINKE. gegen CDU und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 14. Einstimmige Annahme

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