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Goethe-Gymnasium - Nutzung der Räumlichkeiten Beethovenstraße

Vorlagentyp: OFCDU
165 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Nutzung aller angemieteten Räumlichkeiten des Goethe-Gymnasiums in der Beethovenstraße zeitnah sicherzustellen. Dies geschieht aufgrund des Hinweises des Schulelternbeirats, dass ein Stockwerk nicht genutzt wird, obwohl Bedarf besteht.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Zu dieser Straße geht es weiter

Beethovenstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 17.08.2026.

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Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. eine zeitnahe Nutzung aller angemieteten Räumlichkeiten im Objekt Beethovenstraße durch das Goethe-Gymnasium sicherzustellen; 2. zu prüfen und zu berichten, bis wann dies erfolgen kann.

Begründung

Hinweis des Schulelternbeirats des Goethe-Gymnasiums, dass in dem bereits angemieteten Auslagerungsstandort ein Stockwerk nicht genutzt wird, obwohl die Schule einen entsprechenden Bedarf an Räumlichkeiten hat.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Dezember 2021Sie sind hier
    OFOF 240/2Goethe-Gymnasium - Nutzung der Räumlichkeiten Beethovenstraße
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 17. Januar 2022OMOM 1402Goethe-Gymnasium - Nutzung der Räumlichkeiten BeethovenstraßeDirektanregung
  3. 3. Februar 2025Antwort des Magistrats · nach 165 WochenSTST 189Goethe-Gymnasium - Nutzung der Räumlichkeiten BeethovenstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 7 · 17.01.2022
TO I, TOP 42
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 1402 2022 Die Vorlage OF 240/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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