Goethe-Gymnasium - Nutzung der Räumlichkeiten Beethovenstraße
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, die Nutzung aller angemieteten Räumlichkeiten des Goethe-Gymnasiums in der Beethovenstraße zeitnah sicherzustellen. Dies geschieht aufgrund des Hinweises des Schulelternbeirats, dass ein Stockwerk nicht genutzt wird, obwohl Bedarf besteht.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Beethovenstraße — 5 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 17.08.2026.
- Schulweg zum Goethe-Gymnasium sichern – Querung der Beethovenstraße verbessern17.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Mehr Sicherheit im Straßenverkehr rund um das Goethe-Gymnasium27.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Unordnung und Vermüllung im Bereich der Glas- und Altkleidercontainer in der Beethovenstraße13.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Beethovenstraße per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. eine zeitnahe Nutzung aller angemieteten Räumlichkeiten im Objekt Beethovenstraße durch das Goethe-Gymnasium sicherzustellen; 2. zu prüfen und zu berichten, bis wann dies erfolgen kann.
Begründung
Hinweis des Schulelternbeirats des Goethe-Gymnasiums, dass in dem bereits angemieteten Auslagerungsstandort ein Stockwerk nicht genutzt wird, obwohl die Schule einen entsprechenden Bedarf an Räumlichkeiten hat.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Dezember 2021Sie sind hierOFOF 240/2Goethe-Gymnasium - Nutzung der Räumlichkeiten BeethovenstraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. Januar 2022OMOM 1402Goethe-Gymnasium - Nutzung der Räumlichkeiten BeethovenstraßeDirektanregung
- 3. Februar 2025Antwort des Magistrats · nach 165 WochenSTST 189Goethe-Gymnasium - Nutzung der Räumlichkeiten BeethovenstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme