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Der Stadtbezirk 240 gehört zu Bornheim!

Vorlagentyp: OFGRÜNE
28 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Bornheim! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Stadtbezirk 240 wird in Angleichung an die Ortsbezirksgrenzen dem Stadtteil Bornheim zugeordnet. Begründung: Der Stadtbezirk 240 gehört zum Ortsbezirk Bornheim, gleichzeitig aber trägt er die Bezeichnung .Nordend Ost', gehört also offiziell zum Nordend. Nimmt man diese Nomenklatur ernst, so gehört beispielsweise die Berger Straße zwischen Höhenstraße und Wiesenstraße mit der St. Josefskirche und den Berger Kinos zum Nordend, auch ein Teil von .Bornheim Mitte' ist nach dieser Lesart dem Nordend zugehörig. Eine solche Definition wird weder von den Bewohnerinnen und Bewohnern des Stadtbezirks geteilt, noch sind dem Ortsbeirat Stadtteilpolitikerinnen und -politiker bekannt, die dies vernünftig finden. Ganz selbstverständlich spricht man bei diesem Karree von Bornheim. Den Verantwortlichen, welche in den 70er Jahren die Ortsbezirksgrenzen definierten, war dies auch bewusst. Eine Angleichung der Zuordnung an die politischen Zuständigkeiten der Ortbeiräte 3 und 4 ist deshalb überfällig.

Inhalt

Antrag vom 08.01.2013, OF 236/4

Betreff: Der Stadtbezirk 240 gehört zu Bornheim! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Stadtbezirk 240 wird in Angleichung an die Ortsbezirksgrenzen dem Stadtteil Bornheim zugeordnet.

Begründung: Der Stadtbezirk 240 gehört zum Ortsbezirk Bornheim, gleichzeitig aber trägt er die Bezeichnung .Nordend Ost', gehört also offiziell zum Nordend. Nimmt man diese Nomenklatur ernst, so gehört beispielsweise die Berger Straße zwischen Höhenstraße und Wiesenstraße mit der St. Josefskirche und den Berger Kinos zum Nordend, auch ein Teil von .Bornheim Mitte' ist nach dieser Lesart dem Nordend zugehörig. Eine solche Definition wird weder von den Bewohnerinnen und Bewohnern des Stadtbezirks geteilt, noch sind dem Ortsbeirat Stadtteilpolitikerinnen und -politiker bekannt, die dies vernünftig finden. Ganz selbstverständlich spricht man bei diesem Karree von Bornheim. Den Verantwortlichen, welche in den 70er Jahren die Ortsbezirksgrenzen definierten, war dies auch bewusst. Eine Angleichung der Zuordnung an die politischen Zuständigkeiten der Ortbeiräte 3 und 4 ist deshalb überfällig.Beratung im Ortsbeirat: 4

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 8. Januar 2013Sie sind hier
    OFOF 236/4Der Stadtbezirk 240 gehört zu Bornheim!
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 22. Januar 2013OAOA 311Der Stadtbezirk 240 gehört zu BornheimAnregung
  3. 22. Juli 2013Antwort des Magistrats · nach 28 WochenSTST 1097Der Stadtbezirk 240 gehört zu BornheimStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 4
Sitzung 17 · 22.01.2013
TO I, TOP 16
Angenommen
Anregung OA 311 2013 Die Vorlage OF 236/4 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen