Rahmenplan Niederursel hier: Nachverdichtung besser und verträglicher ordnen
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Schüttgrabenstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 13.02.2026.
- Kreuzung Schüttgrabenstraße/Alt-Niederursel/Spielsgasse sicherer machen13.02.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Mit dem Rahmenplan Niederursel endlich anfangen27.11.2025 · EA (Etatanregung Ortsbeirat)
- Haushalt 2026 Produktbereich: 13 Stadtplanung Produktgruppe: 13.01 Stadtplanung Mit dem Rahmenplan Niederursel endlich anfangen10.11.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Schüttgrabenstraße per E-MailBegründung
Nachverdichtung besser und verträglicher ordnen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zum Schutz und zur Fortentwicklung von innerörtlichen Frei-, Grün-, und Wasserflächen sowie zum Schutz und zur Fortentwicklung allgemein zuträglicher Wohn- und Arbeitsbedingungen im alten Ortskern von Niederursel bei der Aufstellung des Rahmenplanes Niederursel eine für zukünftige Bauvorhaben verbindliche Regelung der maximalen Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zur besseren und verträglichen Ordnung der Nachverdichtung zu treffen, die sich an der Geschossflächenzahl für reine Wohngebiete, allgemeine Wohngebiete oder sogenannte Dorfgebiete orientiert. Begründung: Der alte Ortskern von Niederursel ist in seiner pittoresken städtebaulichen Gestalt sehr weitgehend durch das Denkmalrecht und eine Erhaltungssatzung geschützt. In den siebziger Jahren sind am Ortsrand allerdings größere Wohnblocks entstanden. Auch später gab es Nachverdichtungen, zum Beispiel in der Spielsgasse. Auch in jüngster Vergangenheit ist es zum Abriss von freistehenden einzelnen Wohngebäuden auf Grundstücken gekommen, die z.T. über eine beträchtliche Gartenfläche verfügten. So wird derzeit ein Haus mit Grundstück an der Ecke Spielsgasse/Oberurseler Weg durch vier Einfamilienhäuser ersetzt, die ungemein dicht aneinander gebaut werden unter weitgehendem Verlust der Gartenfläche. In der Schüttgrabenstraße ist vor zwei Jahren mit den Häusern 10a-c auf den betreffenden Grundstücken ein vom optischen Eindruck her viel zu hohes Maß der baulichen Nutzung verwirklicht worden. Durch solche Überschreitungen der städtebaulichen Ortstypik werden die allgemeinen Anforderungen an allgemein zuträgliche Wohn- und Arbeitsverhältnisse in Niederursel zunehmend beeinträchtigt. Eine gute Wohnqualität, zu der sinnvolle Abstände zum Nachbarhaus ebenso gehören wie der weitgehende Erhalt der noch bestehenden Grün- und Freiflächen, muss auch in einem naturgemäß dichter besiedelten dörflichen Ortskern gewährleistet bleiben. Auch für örtliche Gewerbetreibende ist eine langfristig planbare nachbarschaftliche Situation von erheblicher Bedeutung. Deshalb erscheint es dem Ortsbeirat sinnvoll und angemessen, im aufzustellenden Rahmenplan Niederursel einen Passus zum Thema Nachverdichtung aufzunehmen.
Inhalt
Antrag vom 06.08.2012, OF 208/8
Betreff: Rahmenplan Niederursel hier: Nachverdichtung besser und verträglicher ordnen Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zum Schutz und zur Fortentwicklung von innerörtlichen Frei-, Grün-, und Wasserflächen sowie zum Schutz und zur Fortentwicklung allgemein zuträglicher Wohn- und Arbeitsbedingungen im alten Ortskern von Niederursel bei der Aufstellung des Rahmenplanes Niederursel eine für zukünftige Bauvorhaben verbindliche Regelung der maximalen Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zur besseren und verträglichen Ordnung der Nachverdichtung zu treffen, die sich an der Geschossflächenzahl für reine Wohngebiete, allgemeine Wohngebiete oder sogenannte Dorfgebiete orientiert.
Begründung: Der alte Ortskern von Niederursel ist in seiner pittoresken städtebaulichen Gestalt sehr weitgehend durch das Denkmalrecht und eine Erhaltungssatzung geschützt. In den siebziger Jahren sind am Ortsrand allerdings größere Wohnblocks entstanden. Auch später gab es Nachverdichtungen, zum Beispiel in der Spielsgasse. Auch in jüngster Vergangenheit ist es zum Abriss von freistehenden einzelnen Wohngebäuden auf Grundstücken gekommen, die z.T. über eine beträchtliche Gartenfläche verfügten. So wird derzeit ein Haus mit Grundstück an der Ecke Spielsgasse/Oberurseler Weg durch vier Einfamilienhäuser ersetzt, die ungemein dicht aneinander gebaut werden unter weitgehendem Verlust der Gartenfläche. In der Schüttgrabenstraße ist vor zwei Jahren mit den Häusern 10a-c auf den betreffenden Grundstücken ein vom optischen Eindruck her viel zu hohes Maß der baulichen Nutzung verwirklicht worden. Durch solche Überschreitungen der städtebaulichen Ortstypik werden die allgemeinen Anforderungen an allgemein zuträgliche Wohn- und Arbeitsverhältnisse in Niederursel zunehmend beeinträchtigt. Eine gute Wohnqualität, zu der sinnvolle Abstände zum Nachbarhaus ebenso gehören wie der weitgehende Erhalt der noch bestehenden Grün- und Freiflächen, muss auch in einem naturgemäß dichter besiedelten dörflichen Ortskern gewährleistet bleiben. Auch für örtliche Gewerbetreibende ist eine langfristig planbare nachbarschaftliche Situation von erheblicher Bedeutung. Deshalb erscheint es dem Ortsbeirat sinnvoll und angemessen, im aufzustellenden Rahmenplan Niederursel einen Passus zum Thema Nachverdichtung aufzunehmen.Beratung im Ortsbeirat: 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. August 2012Sie sind hierOFOF 208/8Rahmenplan Niederursel hier: Nachverdichtung besser und verträglicher ordnenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 23. August 2012OMOM 1437Rahmenplan Niederursel hier: Nachverdichtung besser und verträglicher ordnenDirektanregung
- 29. Oktober 2012Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1667Rahmenplan Niederursel hier: Nachverdichtung besser und verträglicher ordnenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme