Welche Maßnahmen plant der Magistrat zum Schutz besonders schutzbedürftiger Einrichtungen - wie Schulen - vor Fluglärm?
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Nach einer möglichen Inbetriebnahme der geplanten Nord-West-Landebahn fallen nach Berechnungen des Hessischen Landesamts für Umwelt und Geologie (HLUG) im Ortsbezirk 5 die Stadtteile Niederrad und Oberrad insgesamt sowie Teile von Sachsenhausen unter die Siedlungsbeschränkung (60 dB-Isoline). Dies bedeutet, dass dort aufgrund des gemittelten Dauerschallpegels von 60 dB(A) keine neuen Wohnhäuser mehr gebaut werden dürfen, weil die gesundheitliche Gefährdung der Bewohner zu groß wäre. Für besonders schutzbedürftige Einrichtungen wie u.a. Schulen gilt der strengere Grenzwert von 55 dB(A). Für die 55 dB-Isolinie liegen derzeit noch keine Berechnungen des HLUG vor. Wir gehen davon aus, dass noch weit mehr Schulen betroffen sein werden. Die Schülerinnen und Schüler, deren Eltern, die Lehrerinnen und Lehrer sowie das weitere Personal der Schulen müssen frühzeitig darüber informiert werden, welche Veränderungen und Beschränkungen sowie welche gesundheitlichen und finanziellen Belastungen in Folge des Flughafenausbaus auf sie zukommen könnten.
Inhalt
Antrag vom 31.01.2007, OF 207/5
Betreff:
Welche Maßnahmen plant der Magistrat zum Schutz besonders schutzbedürftiger Einrichtungen - wie Schulen - vor Fluglärm?
Nach dem geplanten Ausbau des Frankfurter Flughafens in der Nordwest-Variante wird eine erhebliche Zunahme des Fluglärmes im Bereich der Stadtteile Niederrad, Oberrad und Sachsenhausen erwartet.
In diesem Zusammenhang fragt der Ortsbeirat den Magistrat:
- Welche Maßnahmen sind zum Schutz der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer sowie des weiteren Personals der unten aufgeführten Schulen geplant, die nach dem Bau der Nord-West-Landebahn im Siedlungsbeschränkungsgebiet, also innerhalb der 60-dB-Isolinie, liegen würden?
Oberrad: Gruneliusschule, Wiener Str. 13
Sachsenhausen: Bildungszentrum Hermann Hesse, Hainer Weg 98; Martin-Buber-Schule, Sachsenhäuser Landwehrweg 301; Mühlbergschule, Lettigkautweg 8
Niederrad: Frauenhofschule, Niederräder Ldstr. 60-62; Friedrich-Fröbel-Schule, Else-Alken-Str. 3; Salzmannschule, Schwanheimer Str. 23
- Wie wird gewährleistet, dass sich die Schülerinnen und Schüler auch in den Außenbereichen insbesondere auf dem Schulhof aufhalten und an der frischen Luft erholen können?
- Welche Kosten entstehen im Zusammenhang mit dem Schutz vor Fluglärm durch Umbaumaßnahmen, Schließung oder Verlegung der Schulen und wer wird diese tragen?
Begründung:
Nach einer möglichen Inbetriebnahme der geplanten Nord-West-Landebahn fallen nach Berechnungen des Hessischen Landesamts für Umwelt und Geologie (HLUG) im Ortsbezirk 5 die Stadtteile Niederrad und Oberrad insgesamt sowie Teile von Sachsenhausen unter die Siedlungsbeschränkung (60 dB-Isoline). Dies bedeutet, dass dort aufgrund des gemittelten Dauerschallpegels von 60 dB(A) keine neuen Wohnhäuser mehr gebaut werden dürfen, weil die gesundheitliche Gefährdung der Bewohner zu groß wäre. Für besonders schutzbedürftige Einrichtungen wie u.a. Schulen gilt der strengere Grenzwert von 55 dB(A). Für die 55 dB-Isolinie liegen derzeit noch keine Berechnungen des HLUG vor. Wir gehen davon aus, dass noch weit mehr Schulen betroffen sein werden. Die Schülerinnen und Schüler, deren Eltern, die Lehrerinnen und Lehrer sowie das weitere Personal der Schulen müssen frühzeitig darüber informiert werden, welche Veränderungen und Beschränkungen sowie welche gesundheitlichen und finanziellen Belastungen in Folge des Flughafenausbaus auf sie zukommen könnten.
Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Januar 2007Sie sind hierOFOF 207/5Welche Maßnahmen plant der Magistrat zum Schutz besonders schutzbedürftiger Einrichtungen - wie Schulen - vor Fluglärm?Ortsbeiratsantrag · FAG
- 16. März 2007VV 291Welche Maßnahmen plant der Magistrat zum Schutz besonders schutzbedürftiger Einrichtungen - wie Schulen - vor Fluglärm?Anfrage
- 18. Mai 2007STST 811Welche Maßnahmen plant der Magistrat zum Schutz besonders schutzbedürftiger Einrichtungen - wie Schulen - vor Fluglärm?Stellungnahme
- 2. Januar 2008STST 121Welche Maßnahmen plant der Magistrat zum Schutz besonders schutzbedürftiger Einrichtungen - wie Schulen - vor Fluglärm?Stellungnahme
- 14. Juli 2008STST 1158Welche Maßnahmen plant der Magistrat zum Schutz besonders schutzbedürftiger Einrichtungen - wie Schulen - vor Fluglärm?Stellungnahme
- 23. Februar 2009STST 330Welche Maßnahmen plant der Magistrat zum Schutz besonders schutzbedürftiger Einrichtungen - wie Schulen - vor Fluglärm?Stellungnahme
- 4. November 2009STST 1552Welche Maßnahmen plant der Magistrat zum Schutz besonders schutzbedürftiger Einrichtungen - wie Schulen - vor Fluglärm?Stellungnahme
- 4. Mai 2010Antwort des Magistrats · nach 170 WochenSTST 609a) Mechanisch belüftete Räume in Schulen und Kindergärten als Ausgleich für lärmbelastete Freiflächen b) Welche Maßnahmen plant der Magistrat zum Schutz besonders schutzbedürftiger Einrichtungen - wie Schulen - vor Fluglärm? c) Welche Maßnahmen plant derStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, FAG und LINKE.WASG gegen CDU und FDP (= Ablehnung)