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Welche Maßnahmen plant der Magistrat zum Schutz besonders schutzbedürftiger Einrichtungen - wie Schulen - vor Fluglärm?

Vorlagentyp: V
170 Wochen bis zur Antwort8 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Auskunftsersuchen vom 16.03.2007, V 291 entstanden aus Vorlage: OF 207/5 vom 31.01.2007

Betreff: Welche Maßnahmen plant der Magistrat zum Schutz besonders schutzbedürftiger Einrichtungen - wie Schulen - vor Fluglärm? Nach dem geplanten Ausbau des Frankfurter Flughafens in der Nordwest-Variante wird eine erhebliche Zunahme des Fluglärmes im Bereich der Stadtteile Niederrad, Oberrad und Sachsenhausen erwartet. In diesem Zusammenhang fragt der Ortsbeirat den Magistrat:

  1. Welche Maßnahmen sind zum Schutz der Schülerinnen und Schüler, der Lehrerinnen und Lehrer sowie des weiteren Personals der unten aufgeführten Schulen geplant, die nach dem Bau der Nord-West-Landebahn im Siedlungsbeschränkungsgebiet, also innerhalb der 60 dB-Isolinie, liegen würden? Oberrad: Gruneliusschule, Wiener Straße 13 Sachsenhausen: Bildungszentrum Hermann Hesse, Hainer Weg 98, Martin-Buber-Schule, Sachsenhäuser Landwehrweg 301; Mühlbergschule, Lettigkautweg 8 Niederrad: Frauenhofschule, Niederräder Landstraße 60-62; Friedrich-Fröbel-Schule, Else-Alken-Straße 3; Salzmannschule, Schwanheimer Str. 23
  2. Wie wird gewährleistet, dass sich die Schülerinnen und Schüler auch in den Außenbereichen insbesondere auf dem Schulhof aufhalten und an der frischen Luft erholen können?
  3. Welche Kosten entstehen im Zusammenhang mit dem Schutz vor Fluglärm durch Umbaumaßnahmen, Schließung oder Verlegung der Schulen und wer wird diese tragen? Begründung: Nach einer möglichen Inbetriebnahme der geplanten Nord-West-Landebahn fallen nach Berechnungen des Hessischen Landesamts für Umwelt und Geologie (HLUG) im Ortsbezirk 5 die Stadtteile Niederrad und Oberrad insgesamt sowie Teile von Sachsenhausen unter die Siedlungsbeschränkung (60 dB-Isoline). Dies bedeutet, dass dort aufgrund des gemittelten Dauerschallpegels von 60 dB(
    • A)keine neuen Wohnhäuser mehr gebaut werden dürfen, weil die gesundheitliche Gefährdung der Bewohner zu groß wäre. Für besonders schutzbedürftige Einrichtungen wie u.a. Schulen gilt der strengere Grenzwert von 55 dB(
    • A). Für die 55 dB-Isolinie liegen derzeit noch keine Berechnungen des HLUG vor. Wir gehen davon aus, dass noch weit mehr Schulen betroffen sein werden. Die Schülerinnen und Schüler, deren Eltern, die Lehrerinnen und Lehrer sowie das weitere Personal der Schulen müssen frühzeitig darüber informiert werden, welche Veränderungen und Beschränkungen sowie welche gesundheitlichen und finanziellen Belastungen in Folge des Flughafenausbaus auf sie zukommen könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 31. Januar 2007OFOF 207/5Welche Maßnahmen plant der Magistrat zum Schutz besonders schutzbedürftiger Einrichtungen - wie Schulen - vor Fluglärm?Ortsbeiratsantrag · FAG
  2. 16. März 2007Sie sind hier
    VV 291Welche Maßnahmen plant der Magistrat zum Schutz besonders schutzbedürftiger Einrichtungen - wie Schulen - vor Fluglärm?
    Anfrage
  3. 18. Mai 2007STST 811Welche Maßnahmen plant der Magistrat zum Schutz besonders schutzbedürftiger Einrichtungen - wie Schulen - vor Fluglärm?Stellungnahme
  4. 2. Januar 2008STST 121Welche Maßnahmen plant der Magistrat zum Schutz besonders schutzbedürftiger Einrichtungen - wie Schulen - vor Fluglärm?Stellungnahme
  5. 14. Juli 2008STST 1158Welche Maßnahmen plant der Magistrat zum Schutz besonders schutzbedürftiger Einrichtungen - wie Schulen - vor Fluglärm?Stellungnahme
  6. 23. Februar 2009STST 330Welche Maßnahmen plant der Magistrat zum Schutz besonders schutzbedürftiger Einrichtungen - wie Schulen - vor Fluglärm?Stellungnahme
  7. 4. November 2009STST 1552Welche Maßnahmen plant der Magistrat zum Schutz besonders schutzbedürftiger Einrichtungen - wie Schulen - vor Fluglärm?Stellungnahme
  8. 4. Mai 2010Antwort des Magistrats · nach 170 WochenSTST 609a) Mechanisch belüftete Räume in Schulen und Kindergärten als Ausgleich für lärmbelastete Freiflächen b) Welche Maßnahmen plant der Magistrat zum Schutz besonders schutzbedürftiger Einrichtungen - wie Schulen - vor Fluglärm? c) Welche Maßnahmen plant derStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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