a) Mechanisch belüftete Räume in Schulen und Kindergärten als Ausgleich für lärmbelastete Freiflächen b) Welche Maßnahmen plant der Magistrat zum Schutz…
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a) Mechanisch belüftete Räume in Schulen und Kindergärten als Ausgleich für lärmbelastete Freiflächen b) Welche Maßnahmen plant der Magistrat zum Schutz besonders schutzbedürftiger Einrichtungen - wie Schulen - vor Fluglärm? c) Welche Maßnahmen plant der
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Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2010, ST 609
Betreff:
a) Mechanisch belüftete Räume in Schulen und Kindergärten als Ausgleich für lärmbelastete Freiflächen b) Welche Maßnahmen plant der Magistrat zum Schutz besonders schutzbedürftiger Einrichtungen - wie Schulen - vor Fluglärm?
c) Welche Maßnahmen plant der Magistrat zum Schutz besonders schutzbedürftiger Einrichtungen - wie Kindertagesstätten - vor Fluglärm?
Es sind keine Maßnahmen bei bestehenden Einrichtungen geplant.
Bei Umbauten und Neubauten werden die geltenden Vorschriften berücksichtigt, dies schließt eine mechanische Lüftung in Passivhäusern ein.
Lärmschutztechnische Maßnahmen im Außenbereich sind nicht geplant.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 4. Mai 2010 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf V 526 — Anfrage vom 2. November 2007.