Welche Maßnahmen plant der Magistrat zum Schutz besonders schutzbedürftiger Einrichtungen - wie Kindertagesstätten - vor Fluglärm?
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Auskunftsersuchen vom 16.03.2007, V 292 entstanden aus Vorlage: OF 208/5 vom 31.01.2007
Betreff: Welche Maßnahmen plant der Magistrat zum Schutz besonders schutzbedürftiger Einrichtungen - wie Kindertagesstätten - vor Fluglärm? Nach dem geplanten Ausbau des Frankfurter Flughafens in der Nordwest-Variante wird eine erhebliche Zunahme des Fluglärmes im Bereich der Stadtteile Niederrad, Oberrad und Sachsenhausen erwartet. In diesem Zusammenhang fragt der Ortsbeirat den Magistrat:
- Welche Maßnahmen sind zum Schutz der Kinder, der Betreuer sowie des weiteren Personals der unten aufgeführten Kindertagesstätten geplant, die nach dem Bau der Nord-West-Landebahn im Siedlungsbeschränkungsgebiet, also innerhalb der 60 dB-Isolinie, liegen würden? Oberrad: Kita 114, Schweinfurter Weg 78; Kita 116, Georg-Treser-Straße 51; Kita 34, Herrnstraße 10 Niederrad: KiTa 115, Heinrich-Seliger-Straße 39; Kita 121, Melibocusstraße 54; Kita 122, Kelsterbacher Straße 68
- Wie wird gewährleistet, dass sich die Kinder auch in den Außenbereichen wie Spielplatz, Garten etc. aufhalten und an der frischen Luft spielen können?
- Welche Kosten entstehen im Zusammenhang mit dem Schutz vor Fluglärm durch Umbaumaßnahmen, Schließung oder Verlegung der Kindertagestätten und wer wird diese tragen? Begründung: Nach einer möglichen Inbetriebnahme der geplanten Nord-West-Landebahn fallen nach Berechnungen des Hessischen Landesamts für Umwelt und Geologie (HLUG) im Ortsbezirk 5 die Stadtteile Niederrad und Oberrad insgesamt sowie Teile von Sachsenhausen unter die Siedlungsbeschränkung (60 dB-Isoline). Dies bedeutet, dass dort aufgrund des gemittelten Dauerschallpegels von 60 dB(
- A)keine neuen Wohnhäuser mehr gebaut werden dürfen, weil die gesundheitliche Gefährdung der Bewohner zu groß wäre. Für besonders schutzbedürftige Einrichtungen wie u.a. Kindertagesstätten gilt der strengere Grenzwert von 55 dB(
- A). Für die 55 dB-Isolinie liegen derzeit noch keine Berechnungen des HLUG vor. Wir gehen davon aus, dass noch weit mehr Kindertagesstätten betroffen sein werden. Die Kinder, deren Eltern, die Betreuer sowie das weitere Personal der Kindertagestätten müssen frühzeitig darüber informiert werden, welche Veränderungen und Beschränkungen sowie welche gesundheitlichen und finanziellen Belastungen in Folge des Flughafenausbaus auf sie zukommen könnten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 31. Januar 2007OFOF 208/5Welche Maßnahmen plant der Magistrat zum Schutz besonders schutzbedürftiger Einrichtungen - wie Kindertagesstätten - vor Fluglärm?Ortsbeiratsantrag · FAG
- 16. März 2007Sie sind hierVV 292Welche Maßnahmen plant der Magistrat zum Schutz besonders schutzbedürftiger Einrichtungen - wie Kindertagesstätten - vor Fluglärm?Anfrage
- 18. Mai 2007STST 807Welche Maßnahmen plant der Magistrat zum Schutz besonders schutzbedürftiger Einrichtungen - wie Kindertagesstätten - vor Fluglärm?Stellungnahme
- 2. Januar 2008STST 120Welche Maßnahmen plant der Magistrat zum Schutz besonders schutzbedürftiger Einrichtungen - wie Kindertagesstätten - vor Fluglärm?Stellungnahme
- 14. Juli 2008STST 1156Welche Maßnahmen plant der Magistrat zum Schutz besonders schutzbedürftiger Einrichtungen - wie Kindertagesstätten - vor Fluglärm?Stellungnahme
- 23. Februar 2009STST 331Welche Maßnahmen plant der Magistrat zum Schutz besonders schutzbedürftiger Einrichtungen - wie Kindertagesstätten - vor Fluglärm?Stellungnahme
- 4. November 2009STST 1551Welche Maßnahmen plant der Magistrat zum Schutz besonders schutzbedürftiger Einrichtungen - wie Kindertagesstätten - vor Fluglärm?Stellungnahme
- 4. Mai 2010Antwort des Magistrats · nach 170 WochenSTST 609a) Mechanisch belüftete Räume in Schulen und Kindergärten als Ausgleich für lärmbelastete Freiflächen b) Welche Maßnahmen plant der Magistrat zum Schutz besonders schutzbedürftiger Einrichtungen - wie Schulen - vor Fluglärm? c) Welche Maßnahmen plant derStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen