Unterliederbach: Baum vor Friedhof Höchst
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Nachpflanzung eines gefällten Baumes vor dem Friedhof Höchst sowie den Ersatz der Baumschutzbügel. Dies ist wichtig, um die Luftqualität zu verbessern und das Ensemble der Baumallee Sossenheimer Weg zu erhalten.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Schritte zu ergreifen, um den gefällten Baum nachzupflanzen und die zerstörten Baumschutzbügel zu ersetzen. Der nachzupflanzende Baum sollte in Art, Größe, Alter und Beschaffenheit dem gefällten Baum gleichen und sich in das Ensemble der Baumallee Sossenheimer Weg einreihen.
Begründung
Stadtbäume filtern verschmutzte Luft, reduzieren die Smogbildung, spenden Schatten und schaffen eine beruhigende Umgebung. Gerade vor dem Friedhof Höchst und an dieser stark befahrenden Straßenkreuzung ist es deshalb umso wichtiger diesen Baum nachzupflanzen. Um das Ensemble der Baumallee Sossenheimer Weg zu erhalten und eine gute Übersichtlichkeit für alle Verkehrsteilnehmende zu schaffen ist gleichwertige Neupflanzung notwendig und von einem Jungbaum sollte abgesehen werden. Das gesamte Eingangsensemble des Friedhof Höchst steht unter Denkmalschutz und hierzu gehören auch die zum Eingang passenden Bäume.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Oktober 2021Sie sind hierOFOF 206/6Unterliederbach: Baum vor Friedhof HöchstOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 26. Oktober 2021OMOM 884Unterliederbach: Baum vor Friedhof HöchstDirektanregung
- 17. Dezember 2021Antwort des Magistrats · nach 10 WochenSTST 2272Unterliederbach: Baum vor Friedhof HöchstStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme