Haushalt 2022 Umweltlärm-Gutachten für den Riederwald-Fechenheim-Nord
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Bereitstellung von Mitteln für ein Umweltgutachten zur Analyse und Behebung von Umweltlärmproblemen in den Stadtteilen Riederwald und Fechenheim-Nord. Ziel ist es, die Lebensqualität der Anwohner zu verbessern und gesetzliche Abstandsgrenzen einzuhalten.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, für ein Umweltgutachten, als Teil eines Lärmaktionsplan für die Stadtteile Riederwald, Fechenheim-Nord und das Gewerbegebiet Seckbach, die nötigen Mittel für ein Umweltgutachten in den Haushalt einzustellen.
Begründung
Die östlichen Stadtteile Fechenheim und Riederwald leiden seit langem bereits unter erhöhtem Umweltlärm. Gleiches gilt für die anliegenden Stadtteile. Der Umweltlärm setzt sich aus vielen Lärmquellen zusammen. In Fechenheim-Nord sind dies Verkehrslärm (Bahn-, Flug-, Straßenlärm und Autobahnlärm), Industrielärm, sowie gewerblicher Lärm und Baulärm. Gesetzliche Abstandsgrenzen zum Schutz der Menschen zwischen den Industriegebieten und den Wohngebieten werden nicht eingehalten. Egal zu welcher Zeit, es besteht immer ein lautes Grundrauschen im Stadtteil, welches mit vielen hörbaren Einzelereignissen bis 83dB in reinen Wohngebieten durchsetzt ist. Ziel des Lärmaktionsplanes ist es, vorhandene Lärmprobleme zu analysieren und zu beheben, sowie planerisch ruhig eingestufte Gebiete vor einer Zunahme des Lärms zu schützen. Entsprechend § 47 Abs. 6 BImSchG in Verbindung mit § 47d Abs. 6 BImSchG sind die in Lärmaktionsplänen festgelegten Maßnahmen durch Anordnungen der zuständigen Träger öffentlicher Verwaltung nach diesem Gesetz durchzusetzen. Dadurch können lokale städtische Behörden Maßnahmen in Betracht zu ziehen, wie z.B.: - Verkehrsplanungen, - Raumordnung, - auf die Geräuschquelle ausgerichtete technische Maßnahmen, - Wahl von Quellen mit geringerer Lärmentwicklung, - Verringerung der Schallübertragung, - ordnungsrechtliche oder wirtschaftliche Maßnahmen oder Anreiz Daher ist es wichtig, den Behörden diesen Lärmaktionsplan an die Hand zu geben, damit diese aktiv werden können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Februar 2022Sie sind hierOFOF 199/11Haushalt 2022 Umweltlärm-Gutachten für den RiederwaldFechenheim-NordOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. März 2022EAEA 9Produktbereich: 22 Umwelt Produktgruppe: 22.2 Umweltcontrolling Umweltlärm-Gutachten für den Riederwald/Fechenheim-NordEtatanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme