Prüfung der Eigentumsverhältnisse des Grundstückes zwischen der Liegenschaft AltErlenbach 15 und der Bushaltestelle Schule
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Alt-Erlenbach — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
- Beseitigung des Parkplatzes in der Straße Alt-Erlenbach vor der Hausnummer 3618.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Aufwertung des historischen Ortskerns in der Straße Alt-Erlenbach zwischen evangelischer Kirche und AnnaSchmidtSchule durch zusätzliche Bänke und Radbügel12.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Bepflanzung der Baumscheiben in der Straße Alt-Erlenbach04.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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des Grundstückes zwischen der Liegenschaft Alt-Erlenbach 15 und der Bushaltestelle Schule Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob das Grundstück zwischen der Liegenschaft Alt-Erlenbach 15 und der Bushaltestelle im Eigentum der Stadt Frankfurt oder einer stadtnahen Stiftung ist. Gleichzeitig sollte eine Prüfung stattfinden, ob gegebenenfalls dort Parkflächen ausgewiesen werden können, gerne mit Parkautomaten. Begründung: Der Parkdruck im alten Ortskern von Nieder-Erlenbach wird immer höher, auch durch dort ansässiges Gewerbe. Um eine Verbesserung für alle Mitbürger hirnzukriegen, ist die Ausweisung von Parkflächen unbedingt nötig.
Inhalt
Antrag vom 05.11.2018, OF 196/13
Betreff: Prüfung der Eigentumsverhältnisse des Grundstückes zwischen der Liegenschaft Alt-Erlenbach 15 und der Bushaltestelle Schule Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob das Grundstück zwischen der Liegenschaft Alt-Erlenbach 15 und der Bushaltestelle im Eigentum der Stadt Frankfurt oder einer stadtnahen Stiftung ist. Gleichzeitig sollte eine Prüfung stattfinden, ob gegebenenfalls dort Parkflächen ausgewiesen werden können, gerne mit Parkautomaten.
Begründung: Der Parkdruck im alten Ortskern von Nieder-Erlenbach wird immer höher, auch durch dort ansässiges Gewerbe. Um eine Verbesserung für alle Mitbürger hirnzukriegen, ist die Ausweisung von Parkflächen unbedingt nötig.Beratung im Ortsbeirat: 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. November 2018Sie sind hierOFOF 196/13Prüfung der Eigentumsverhältnisse des Grundstückes zwischen der Liegenschaft AltErlenbach 15 und der Bushaltestelle SchuleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. November 2018OMOM 3942Prüfung der Eigentumsverhältnisse des Grundstückes zwischen der Liegenschaft AltErlenbach 15 und der Bushaltestelle SchuleDirektanregung
- 18. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 363Prüfung der Eigentumsverhältnisse des Grundstückes zwischen der Liegenschaft Alt-Erlenbach 15 und der Bushaltestelle SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, BFF und FDP gegen SPD (= Ablehnung)