Prüfung der Eigentumsverhältnisse des Grundstückes zwischen der Liegenschaft Alt-Erlenbach 15 und der Bushaltestelle Schule
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Alt-Erlenbach — 7 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 18.08.2026.
- Beseitigung des Parkplatzes in der Straße Alt-Erlenbach vor der Hausnummer 3618.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Aufwertung des historischen Ortskerns in der Straße Alt-Erlenbach zwischen evangelischer Kirche und AnnaSchmidtSchule durch zusätzliche Bänke und Radbügel12.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Bepflanzung der Baumscheiben in der Straße Alt-Erlenbach04.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Stellungnahme des Magistrats vom 18.02.2019, ST 363
Betreff: Prüfung der Eigentumsverhältnisse des Grundstückes zwischen der Liegenschaft Alt-Erlenbach 15 und der Bushaltestelle Schule Das in der Anregung des Ortsbeirats angesprochene Grundstück in der Gemarkung Nieder-Erlenbach, Flur 1 Nr. 253 steht im Eigentum privater Eigentümer. Es befindet sich zudem im Geltungsbereich der Schutzzone II des Landschaftsschutzgebiets Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main, sodass eine Nutzung als Parkplatz nicht in Betracht kommt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. November 2018OFOF 196/13Prüfung der Eigentumsverhältnisse des Grundstückes zwischen der Liegenschaft AltErlenbach 15 und der Bushaltestelle SchuleOrtsbeiratsantrag · CDU
- 20. November 2018OMOM 3942Prüfung der Eigentumsverhältnisse des Grundstückes zwischen der Liegenschaft AltErlenbach 15 und der Bushaltestelle SchuleDirektanregung
- 18. Februar 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 363Prüfung der Eigentumsverhältnisse des Grundstückes zwischen der Liegenschaft Alt-Erlenbach 15 und der Bushaltestelle SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab