Naturschutzrechtliche Ausgleichmaßnahmen nicht auf fruchtbarem Ackerboden vollziehen
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Ausgleichmaßnahmen nicht auf fruchtbarem Ackerboden vollziehen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die nötigen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen, die für die Baugebiete "Südlich am Riedsteg" und "Westrand" anfallen nicht auf fruchtbaren Ackerboden zu vollziehen. Begründung: In den beiden Neubaugebieten befinden sich mehrere Hektar fruchtbarer Ackerboden. Da für Neubaugebiete, aufgrund von Versiegelungen auch Ausgleichsmaßnahmen durchgezogen werden müssen, ist es wichtig, dass diese nicht auch noch weiteren fruchtbaren Ackerboden betreffen.
Inhalt
Antrag vom 03.03.2014, OF 196/13
Betreff: Naturschutzrechtliche Ausgleichmaßnahmen nicht auf fruchtbarem Ackerboden vollziehen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die nötigen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen, die für die Baugebiete "Südlich am Riedsteg" und "Westrand" anfallen nicht auf fruchtbaren Ackerboden zu vollziehen.
Begründung: In den beiden Neubaugebieten befinden sich mehrere Hektar fruchtbarer Ackerboden. Da für Neubaugebiete, aufgrund von Versiegelungen auch Ausgleichsmaßnahmen durchgezogen werden müssen, ist es wichtig, dass diese nicht auch noch weiteren fruchtbaren Ackerboden betreffen.Beratung im Ortsbeirat: 13
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. März 2014Sie sind hierOFOF 196/13Naturschutzrechtliche Ausgleichmaßnahmen nicht auf fruchtbarem Ackerboden vollziehenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 18. März 2014OMOM 2979Naturschutzrechtliche Ausgleichmaßnahmen nicht auf fruchtbarem Ackerboden vollziehenDirektanregung
- 13. Juni 2014Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 813Naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen nicht auf fruchtbarem Ackerboden vollziehenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme