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Naturschutzrechtliche Ausgleichmaßnahmen nicht auf fruchtbarem Ackerboden vollziehen

Vorlagentyp: OFCDU
15 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Ausgleichmaßnahmen nicht auf fruchtbarem Ackerboden vollziehen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die nötigen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen, die für die Baugebiete "Südlich am Riedsteg" und "Westrand" anfallen nicht auf fruchtbaren Ackerboden zu vollziehen. Begründung: In den beiden Neubaugebieten befinden sich mehrere Hektar fruchtbarer Ackerboden. Da für Neubaugebiete, aufgrund von Versiegelungen auch Ausgleichsmaßnahmen durchgezogen werden müssen, ist es wichtig, dass diese nicht auch noch weiteren fruchtbaren Ackerboden betreffen.

Inhalt

Antrag vom 03.03.2014, OF 196/13

Betreff: Naturschutzrechtliche Ausgleichmaßnahmen nicht auf fruchtbarem Ackerboden vollziehen Der Ortsbeirat bittet den Magistrat die nötigen naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen, die für die Baugebiete "Südlich am Riedsteg" und "Westrand" anfallen nicht auf fruchtbaren Ackerboden zu vollziehen.

Begründung: In den beiden Neubaugebieten befinden sich mehrere Hektar fruchtbarer Ackerboden. Da für Neubaugebiete, aufgrund von Versiegelungen auch Ausgleichsmaßnahmen durchgezogen werden müssen, ist es wichtig, dass diese nicht auch noch weiteren fruchtbaren Ackerboden betreffen.Beratung im Ortsbeirat: 13

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 3. März 2014Sie sind hier
    OFOF 196/13Naturschutzrechtliche Ausgleichmaßnahmen nicht auf fruchtbarem Ackerboden vollziehen
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 18. März 2014OMOM 2979Naturschutzrechtliche Ausgleichmaßnahmen nicht auf fruchtbarem Ackerboden vollziehenDirektanregung
  3. 13. Juni 2014Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 813Naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen nicht auf fruchtbarem Ackerboden vollziehenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 13
Sitzung 29 · 18.03.2014
TO I, TOP 5
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 2979 2014 Die Vorlage OF 196/13 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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