Erhaltungssatzung Bockenheim: Sicherung und Planung
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Sicherung und Planung Mit der OA 1214 vom 25.10.2010 wurde der Magistrat beauftragt, für Bockenheim eine Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenheit des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) aufzustellen. Am 16. Dezember 2010 hat die Stadtverordnetenversammlung der Vorlage OA 1214 zugestimmt. Dies entspricht einem Aufstellungsbeschluss; die damit einhergehende einjährige Veränderungssperre ist jedoch abgelaufen. Vor diesem Hintergrund
Inhalt
Antrag vom 11.06.2012, OF 189/2
Betreff: Erhaltungssatzung Bockenheim: Sicherung und Planung Mit der OA 1214 vom 25.10.2010 wurde der Magistrat beauftragt, für Bockenheim eine Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenheit des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) aufzustellen. Am 16. Dezember 2010 hat die Stadtverordnetenversammlung der Vorlage OA 1214 zugestimmt. Dies entspricht einem Aufstellungsbeschluss; die damit einhergehende einjährige Veränderungssperre ist jedoch abgelaufen. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen; Zur Sicherung der Planung wird im Bereich der Erhaltungsatzung Bockenheim von der Möglichkeit der Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB Gebrauch gemacht, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das betreffende Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde.Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Juni 2012OAOA 216Erhaltungssatzung Bockenheim: Sicherung und PlanungAnregung
- 11. Juni 2012Sie sind hierOFOF 189/2Erhaltungssatzung Bockenheim: Sicherung und PlanungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD
- 23. November 2012Antwort des Magistrats · nach 24 WochenBB 493Erhaltungssatzung Bockenheim: Sicherung und PlanungMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung LINKE. und FDP