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Erhaltungssatzung Bockenheim: Sicherung und Planung

Vorlagentyp: OA
24 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen

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Inhalt

Anregung vom 11.06.2012, OA 216 entstanden aus Vorlage: OF 189/2 vom 11.06.2012

Betreff: Erhaltungssatzung Bockenheim: Sicherung und Planung Vorgang: OA 1214/10 OBR 2; Beschl. d. Stv.-V. § 9203/10 Mit der Anregung OA 1214 wurde der Magistrat beauftragt, für Bockenheim eine Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenheit des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 Absatz 1 Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 Absatz 1 Nr. 2 BauGB) aufzustellen. Am 16. Dezember 2010 hat die Stadtverordnetenversammlung der Vorlage OA 1214 zugestimmt. Dies entspricht einem Aufstellungsbeschluss, die damit einhergehende einjährige Veränderungssperre ist jedoch abgelaufen. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zur Sicherung der Planung im Bereich der Erhaltungssatzung Bockenheim von der Möglichkeit der Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB Gebrauch zu machen, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das betreffende Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Juni 2012Sie sind hier
    OAOA 216Erhaltungssatzung Bockenheim: Sicherung und Planung
    Anregung
  2. 11. Juni 2012OFOF 189/2Erhaltungssatzung Bockenheim: Sicherung und PlanungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD
  3. 23. November 2012Antwort des Magistrats · nach 24 WochenBB 493Erhaltungssatzung Bockenheim: Sicherung und PlanungMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OAAnregung an die Stadtverordnetenversammlung

Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
  3. 3Ausschüsse beraten & empfehlen
  4. 4Plenum entscheidet
  5. 5Magistrat setzt um

Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 12 · 27.08.2012
TO I, TOP 38
Beraten
nicht auf TO Die Vorlage OA 216 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüne
Ablehnung:
SPDLinkeFreie WählerPiratenFDP
Sonstige:
Stv. Ochs (Annahme)
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stv. Ochs (= Annahme)

KAV
Sitzung 18 · 24.09.2012
TO II, TOP 170
Angenommen
Der Vorlage OA 216 wird zugestimmt. Beschlussausfertigung(en): § 1941,

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Mitdiskutieren

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