Erhaltungssatzung Bockenheim: Sicherung und Planung
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Anregung vom 11.06.2012, OA 216 entstanden aus Vorlage: OF 189/2 vom 11.06.2012
Betreff: Erhaltungssatzung Bockenheim: Sicherung und Planung Vorgang: OA 1214/10 OBR 2; Beschl. d. Stv.-V. § 9203/10 Mit der Anregung OA 1214 wurde der Magistrat beauftragt, für Bockenheim eine Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenheit des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 Absatz 1 Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 Absatz 1 Nr. 2 BauGB) aufzustellen. Am 16. Dezember 2010 hat die Stadtverordnetenversammlung der Vorlage OA 1214 zugestimmt. Dies entspricht einem Aufstellungsbeschluss, die damit einhergehende einjährige Veränderungssperre ist jedoch abgelaufen. Vor diesem Hintergrund möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, zur Sicherung der Planung im Bereich der Erhaltungssatzung Bockenheim von der Möglichkeit der Aussetzung oder vorläufigen Untersagung von Bauvorhaben nach § 15 BauGB Gebrauch zu machen, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das betreffende Bauvorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. Juni 2012Sie sind hierOAOA 216Erhaltungssatzung Bockenheim: Sicherung und PlanungAnregung
- 11. Juni 2012OFOF 189/2Erhaltungssatzung Bockenheim: Sicherung und PlanungOrtsbeiratsantrag · GRÜNE, CDU, SPD
- 23. November 2012Antwort des Magistrats · nach 24 WochenBB 493Erhaltungssatzung Bockenheim: Sicherung und PlanungMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stv. Ochs (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.