Schwanheim: Gesundheitszentrum im Wilhelm-Kobelt-Haus
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenBegründung
Wilhelm-Kobelt-Haus Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Räumlichkeiten des Gesundheitszentrums in Schwanheim nach der Kündigung des jetzigen Trägers "Selbsthilfe e. V." weiterhin für die Schwanheimer Bevölkerung erhalten bleiben und die bestehenden Kurse und Institutionen zu den gleichen Bedingungen weiter genutzt werden können. Begründung: Der Verein "Selbsthilfe e.V." hat die Trägerschaft zum 31.12.2016 gekündigt. Die Räumlichkeiten werden aber weiterhin dringend benötigt für Gesundheits- und Bewegungskurse, Schwangerschaftsrückbildungskurse, Kleinkinderkrabbelkurse, Rheumaselbsthilfekurse und etc. Desweiteren werden die Räume für Vereine, die über keine eigenen Räumlichkeiten verfügen, für kleinere Veranstaltungen benötigt. Von den jetzigen Mietern ist aber keiner in der Lage, die Räumlichkeiten zu verwalten und insbesondere die Mietkosten und Unterhaltungskosten des Liegenschaftsamtes zu erwirtschaften. Da Schwanheim über kein eigenes Bürgerhaus verfügt, ist es dringend erforderlich, die Räumlichkeiten mit samt dem Inventar (Küche, Bestuhlung, Tische, Schränke ) als Ersatz- Bürgerhaus zu erhalten.
Inhalt
Antrag vom 11.08.2016, OF 120/6
Betreff: Schwanheim: Gesundheitszentrum im Wilhelm-Kobelt-Haus Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Räumlichkeiten des Gesundheitszentrums in Schwanheim nach der Kündigung des jetzigen Trägers "Selbsthilfe e. V." weiterhin für die Schwanheimer Bevölkerung erhalten bleiben und die bestehenden Kurse und Institutionen zu den gleichen Bedingungen weiter genutzt werden können.
Begründung: Der Verein "Selbsthilfe e.V." hat die Trägerschaft zum 31.12.2016 gekündigt. Die Räumlichkeiten werden aber weiterhin dringend benötigt für Gesundheits- und Bewegungskurse, Schwangerschaftsrückbildungskurse, Kleinkinderkrabbelkurse, Rheumaselbsthilfekurse und etc. Desweiteren werden die Räume für Vereine, die über keine eigenen Räumlichkeiten verfügen, für kleinere Veranstaltungen benötigt. Von den jetzigen Mietern ist aber keiner in der Lage, die Räumlichkeiten zu verwalten und insbesondere die Mietkosten und Unterhaltungskosten des Liegenschaftsamtes zu erwirtschaften. Da Schwanheim über kein eigenes Bürgerhaus verfügt, ist es dringend erforderlich, die Räumlichkeiten mit samt dem Inventar (Küche, Bestuhlung, Tische, Schränke ) als Ersatz- Bürgerhaus zu erhalten.Beratung im Ortsbeirat: 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. August 2016Sie sind hierOFOF 120/6Schwanheim: Gesundheitszentrum im Wilhelm-Kobelt-HausOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 30. August 2016OAOA 46Schwanheim: Gesundheitszentrum im Wilhelm-Kobelt-HausAnregung
- 19. Mai 2017Antwort des Magistrats · nach 40 WochenBB 169Schwanheim: Gesundheitszentrum im Wilhelm-Kobelt-HausMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme