Schwanheim: Gesundheitszentrum im Wilhelm-Kobelt-Haus
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Thema Gesundheit und Soziales verfolgenInhalt
Anregung vom 30.08.2016, OA 46 entstanden aus Vorlage: OF 120/6 vom 11.08.2016
Betreff: Schwanheim: Gesundheitszentrum im Wilhelm-Kobelt-Haus Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 22.12.2016 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Räumlichkeiten des Gesundheitszentrums in Schwanheim nach der Kündigung durch den jetzigen Träger, dem Verein Selbsthilfe e. V., weiterhin für die Schwanheimer Bevölkerung und die Institutionen erhalten bleiben und die bestehenden Kurse zu den gleichen Bedingungen weiter angeboten werden können.
Begründung: Der Verein Selbsthilfe e. V. hat die Trägerschaft zum 31.12.2016 gekündigt. Die Räumlichkeiten werden aber weiterhin dringend für Gesundheits- und Bewegungskurse, Schwangerschaftsrückbildungskurse, Kleinkinderkrabbelkurse, Rheumaselbsthilfekurse etc. benötigt. Des Weiteren werden die Räume von Vereinen, die über keine eigenen Räumlichkeiten verfügen, für kleinere Veranstaltungen benötigt. Von den jetzigen Mietern ist aber keiner in der Lage, die Räumlichkeiten zu verwalten und insbesondere die geforderten Miet- und Unterhaltungskosten zu erwirtschaften. Da Schwanheim über kein eigenes Bürgerhaus verfügt, ist es dringend erforderlich, die Räumlichkeiten mitsamt dem Inventar (Küche, Bestuhlung, Tische, Schränke) als Ersatz- Bürgerhaus zu erhalten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 6
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. August 2016OFOF 120/6Schwanheim: Gesundheitszentrum im Wilhelm-Kobelt-HausOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 30. August 2016Sie sind hierOAOA 46Schwanheim: Gesundheitszentrum im Wilhelm-Kobelt-HausAnregung
- 19. Mai 2017Antwort des Magistrats · nach 40 WochenBB 169Schwanheim: Gesundheitszentrum im Wilhelm-Kobelt-HausMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF