Sichere Wegeführung für KITA- und Grundschulkinder in der Straße .Zur Obermühle.
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Zur Obermühle — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 26.05.2026.
- Fahrverbot in der Gasse zum Kindergarten26.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Drängelgitter entlang der Straße Zur Obermühle27.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Baugebiet „Grillmayer“ Zur Obermühle05.11.2024 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Zur Obermühle per E-MailBegründung
Grundschulkinder in der Straße "Zur Obermühle" Vorgang: ST 109/13 Der Magistrat wird vom Ortsbeirat gebeten Maßnahmen zu ergreifen, eine sichere Fuß- und Radwegeführung für Kinder zur neuen KITA Nieder-Erlenbachs entlang der Straße "Zur Obermühle" zu gewährleisten; insbesondere der Straßenabschnitt von der Kreuzung 1) "Zur Obermühle" / "Alt Erlenbach" (Höhe des Hotel-Restaurants "Alte Scheune") bis gerade runter zur Kreuzung 2) "Zur Obermühle" / "Am Sauern" weist keine ausreichend sichere Wegeführung auf. Begründung: Der Bürgersteig ist in dem beschriebenen Straßenabschnitt teilweise so schmal, dass nur eine Person knapp darauf gehen kann. Eine Straßenüberquerung zur KITA ist an beiden Kreuzungen für Kinder schwierig. Gleichzeitig ist von einer weiteren Verkehrszunahme durch ansteigenden Hol- und Bringverkehr in der schmalen Gasse auszugehen. Der Magistrat ist der Meinung (ST 109), dass die Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes für die geplante Kita "Zur Obermühle" nicht erforderlich sei, weil aufgrund der regionalen Zuordnung viele Kinder mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit dem Fahrrad oder zu Fuß zu den entsprechenden Einrichtungen gebracht werden. Dem wird vom OBR insofern zugestimmt, dass zwar nicht unbedingt ein neues Verlehrskonzept erforderlich ist, sehr wohl aber eine sichere Wegeführung für die Kinder der neuen KITA "Zur Obermühle".
Inhalt
Antrag vom 03.02.2013, OF 120/13
Betreff: Sichere Wegeführung für KITA- und Grundschulkinder in der Straße "Zur Obermühle" Vorgang: ST 109/13 Der Magistrat wird vom Ortsbeirat gebeten Maßnahmen zu ergreifen, eine sichere Fuß- und Radwegeführung für Kinder zur neuen KITA Nieder-Erlenbachs entlang der Straße "Zur Obermühle" zu gewährleisten; insbesondere der Straßenabschnitt von der Kreuzung 1) "Zur Obermühle" / "Alt Erlenbach" (Höhe des Hotel-Restaurants "Alte Scheune") bis gerade runter zur Kreuzung 2) "Zur Obermühle" / "Am Sauern" weist keine ausreichend sichere Wegeführung auf.
Begründung: Der Bürgersteig ist in dem beschriebenen Straßenabschnitt teilweise so schmal, dass nur eine Person knapp darauf gehen kann. Eine Straßenüberquerung zur KITA ist an beiden Kreuzungen für Kinder schwierig. Gleichzeitig ist von einer weiteren Verkehrszunahme durch ansteigenden Hol- und Bringverkehr in der schmalen Gasse auszugehen. Der Magistrat ist der Meinung (ST 109), dass die Erarbeitung eines Verkehrskonzeptes für die geplante Kita "Zur Obermühle" nicht erforderlich sei, weil aufgrund der regionalen Zuordnung viele Kinder mit öffentlichen Verkehrsmitteln, mit dem Fahrrad oder zu Fuß zu den entsprechenden Einrichtungen gebracht werden. Dem wird vom OBR insofern zugestimmt, dass zwar nicht unbedingt ein neues Verlehrskonzept erforderlich ist, sehr wohl aber eine sichere Wegeführung für die Kinder der neuen KITA "Zur Obermühle".
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Januar 2013STST 109Neue Kita in Nieder-Erlenbach: Welches Verkehrskonzept ist geplant?Stellungnahme
- 3. Februar 2013Sie sind hierOFOF 120/13Sichere Wegeführung für KITA- und Grundschulkinder in der Straße .Zur Obermühle.Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Februar 2013OMOM 1977Sichere Wegeführung für Kita- und Grundschulkinder in der Straße Zur ObermühleDirektanregung
- 27. Mai 2013Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 739Sichere Wegeführung für Kita- und Grundschulkinder in der Straße Zur ObermühleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme