Umbau der Bockenheimer Landstraße darf keine "2. Mainkai-Sperrung" werden
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert die Stadtverordnetenversammlung auf, sich mit den Auswirkungen des Umbaus der Bockenheimer Landstraße auf die angrenzenden Wohngebiete zu befassen und geeignete Verkehrssteuerungsmaßnahmen zu entwickeln. Ziel ist es, eine Überlastung der Wohngebiete durch Pendlerverkehr zu vermeiden und die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Nahverkehrs zu sichern.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, 1. sich rechtzeitig vor Beginn der Bauarbeiten zum Umbau der Bockenheimer Landstraße mit den Auswirkungen auf die benachbarten Wohngebiete und -straßen im südlichen und nördlichen Westend zu befassen bzw. den Verkehrsausschuss damit zu beauftragen, und 2. mögliche ergänzende Verkehrssteuerungsmaßnahmen zum Schutz der hiesigen Wohnbevölkerung und des bestehenden ÖPNV zu entwickeln, und 3. die Ergebnisse zu Ziffer 2 im Ortsbeirat 2 öffentlich vorzustellen.
Begründung
Die teilweise Sperrung bzw. Kapazitätsreduzierung der Bockenheimer Landstraße darf nicht dazu führen, dass sich der Pendlerverkehr durch die Wohngebiete und -straßen im südlichen und nördlichen Westend ergießt. Darunter würde dann auch die Leistungsfähigkeit des ÖPNV in diesem Bereich (z.B. Buslinien 36 und 75) leiden, wenn die Busse im Stau stehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Oktober 2020Sie sind hierOFOF 1184/2Umbau der Bockenheimer Landstraße darf keine „2. Mainkai-Sperrung“ werdenOrtsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
- 26. Oktober 2020OAOA 624Umbau der Bockenheimer LandstraßeAnregung
- 28. Mai 2021Antwort des Magistrats · nach 33 WochenBB 217Umbau der Bockenheimer LandstraßeMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, BFF und Piraten gegen 2 SPD (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE. und Abwesenheit 1 SPD