Sicherung des Trainingsbetriebs der Spvgg. 05 Oberrad hier: Genehmigung des Aufstellens von Toren in der Gemarkung 507, Flur 38, Flurstücke 31, 32, 33, 34, 35 und 36
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Spvgg. 05 Oberrad hier: Genehmigung des Aufstellens von Toren in der Gemarkung 507, Flur 38, Flurstücke 31, 32, 33, 34, 35 und 36 Vorgang: M 121/11 Der Magistrat wird gebeten, der Spvgg. 05 Oberrad das Aufstellen von Toren auf dem Grundstück in der Gemarkung 507, Flur 38, Flurstücke 31, 32, 33, 34, 35 und 36 zu gestatten, wie es bisher auch der Fall gewesen ist. Begründung: Die Untere Naturschutzbehörde hatte im Frühsommer 2015 darauf hingewiesen, dass auf dem o. g. Grundstück, das die Spvgg. 05 Oberrad zu Trainingszwecken nutzt, u. a. Festzeltgarnituren und Trainingsmaterial gelagert wird. Die Untere Naturschutzbehörde bat darum, dass diese Beeinträchtigung entfernt werden solle. Dies kann der Ortsbeirat soweit nachvollziehen. Nicht nachvollziehen kann der Ortsbeirat, dass mit der Entfernung auch das Deinstallieren der Tore gemeint war, die die Spvgg. 05 Oberrad zum Trainieren braucht. Vor allem vor dem Hintergrund der Begründung des Bebauungsplans Nr. 877 - An der Goetheruh/Nördlich Beckerwiese, M 121, wo es heißt "Aufgrund attraktiver und bedarfsgerechter Sportangebote und einer vorbildlichen Vereinsarbeit steigen die Mitgliederzahlen der Spvgg. 05 Oberrad stetig. Dieser Umstand macht eine Erweiterung der vorhandenen Sportanlage um ein weiteres Spielfeld notwendig. Mit diesem Spielfeld kann insbesondere die hervorragende Kinder- und Jugendarbeit weiterhin in gebotenem Maß geleistet und sogar noch ausgebaut werden.", ist das Vorgehen schwer nachzuvollziehen.
Inhalt
Antrag vom 09.11.2015, OF 1178/5
Betreff: Sicherung des Trainingsbetriebs der Spvgg. 05 Oberrad hier: Genehmigung des Aufstellens von Toren in der Gemarkung 507, Flur 38, Flurstücke 31, 32, 33, 34, 35 und 36 Vorgang: M 121/11 Der Magistrat wird gebeten, der Spvgg. 05 Oberrad das Aufstellen von Toren auf dem Grundstück in der Gemarkung 507, Flur 38, Flurstücke 31, 32, 33, 34, 35 und 36 zu gestatten, wie es bisher auch der Fall gewesen ist.
Begründung: Die Untere Naturschutzbehörde hatte im Frühsommer 2015 darauf hingewiesen, dass auf dem o. g. Grundstück, das die Spvgg. 05 Oberrad zu Trainingszwecken nutzt, u. a. Festzeltgarnituren und Trainingsmaterial gelagert wird. Die Untere Naturschutzbehörde bat darum, dass diese Beeinträchtigung entfernt werden solle. Dies kann der Ortsbeirat soweit nachvollziehen. Nicht nachvollziehen kann der Ortsbeirat, dass mit der Entfernung auch das Deinstallieren der Tore gemeint war, die die Spvgg. 05 Oberrad zum Trainieren braucht. Vor allem vor dem Hintergrund der Begründung des Bebauungsplans Nr. 877 - An der Goetheruh/Nördlich Beckerwiese, M 121, wo es heißt "Aufgrund attraktiver und bedarfsgerechter Sportangebote und einer vorbildlichen Vereinsarbeit steigen die Mitgliederzahlen der Spvgg. 05 Oberrad stetig. Dieser Umstand macht eine Erweiterung der vorhandenen Sportanlage um ein weiteres Spielfeld notwendig. Mit diesem Spielfeld kann insbesondere die hervorragende Kinder- und Jugendarbeit weiterhin in gebotenem Maß geleistet und sogar noch ausgebaut werden.", ist das Vorgehen schwer nachzuvollziehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. Juni 2011MM 121Bebauungsplan Nr. 877 - An der Goetheruh/Nördlich Beckerwiese - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB -Magistratsvortrag
- 9. November 2015Sie sind hierOFOF 1178/5Sicherung des Trainingsbetriebs der Spvgg. 05 Oberrad hier: Genehmigung des Aufstellens von Toren in der Gemarkung 507, Flur 38, Flurstücke 31, 32, 33, 34, 35 und 36Ortsbeiratsantrag · CDU
- 27. November 2015OMOM 4749Sicherung des Trainingsbetriebs der Spvgg. 05 Oberrad hier: Genehmigung des Aufstellens von Toren in der Gemarkung 507, Flur 38, Flurstücke 31, 32, 33, 34, 35 und 36Direktanregung
- 29. Februar 2016Antwort des Magistrats · nach 245 WochenSTST 427Sicherung des Trainingsbetriebs der Spvgg. 05 Oberrad hier: Genehmigung des Aufstellens von Toren in der Gemarkung 507, Flur 38, Flurstücke 31, 32, 33, 34, 35 und 36Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme