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Bebauungsplan Nr. 877 - An der Goetheruh/Nördlich Beckerwiese - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB -

Vorlagentyp: M
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 21.06.2011, M 121

Betreff: Bebauungsplan Nr. 877 - An der Goetheruh/Nördlich Beckerwiese - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB - Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 30.09.2010, § 8807 (NR 1988) I.1 Im Stadtteil Oberrad nördlich der Straße An der Goetheruh und nördlich des Waldspielparks Scheerwald ist ein Bebauungsplan aufzustellen. Der räumliche Geltungsbereich des neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 07.03.2011 zum Aufstellungsbeschluss. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung Mit dem Bebauungsplan soll Planungsrecht für die Erweiterung der vorhandenen Sportanlage der Sportvereinigung SpVgg 05 Oberrad um ein weiteres, dringend notwendiges, Spielfeld geschaffen werden. Durch die Erweiterung des Sportflächenangebotes kann der Sportverein insbesondere seine hervorragende Kinder- und Jugendarbeit weiterhin fortsetzen und zukünftig ausbauen. II. Der Magistrat wird ermächtigt, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung die öffentliche Auslegung durchzuführen, da der Aufstellungsbeschluss hinreichend qualifiziert ist. Der Magistrat wird ermächtigt, den Bebauungsplanentwurf mit Begründung, der aufgrund der im Rahmen der öffentlichen Auslegung nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahme geändert oder ergänzt wurde, ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung erneut nach § 4a (3) i.V.m. § 3 (2) BauGB öffentlich auszulegen, sofern die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung durch die Änderungen oder Ergänzungen nicht berührt werden. III. Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 809 - Oberrad, Im Rübenfeld (Freizeitgärten) - wird im Südosten an den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 877 - An der Goetheruh / Nördlich Beckerwiese - angepasst.

Begründung:

ÜBERSICHTSKARTE Zu I. Bestand und städtebauliche Situation Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 877 - An der Goetheruh / Nördlich Beckerwiese - umfasst die Flurstücke der Gemarkung 507, Flur 38, Flurstücksnummer 31, 32, 33, 34, 35 und 36. Das Gebiet hat eine Größe von ca. 1,42 ha und liegt im Außenbereich des Ortsteils Oberrad. Im Norden grenzt der Geltungsbereich an den Feldweg mit der Flurstücksnummer 29, östlich angrenzend befindet sich eine Kleingartenanlage sowie ein öffentlicher Parkplatz, im Süden wird er von der Straße An der Goetheruh und im Westen durch eine landwirtschaftlich genutzte Fläche mit der Flurstücksnummer 37 begrenzt. Eigentümer der Flurstücke Nummer 31 und 32 ist die Stadt Frankfurt am Main. Die Flurstücke 33, 34, 35 und 36 befinden sind im Privatbesitz. Die Fläche des Geltungsbereichs wird gegenwärtig als landwirtschaftliche Fläche / Gartenland genutzt. Planungsrecht Der gültige Flächennutzungsplan des Umlandverbandes Frankfurt am Main (jetzt Regionalverband FrankfurtRheinMain) in der Fasssung der Bekanntmachung von 06.07.1987 weist diese Fläche als Grünfläche - Sportanlage (ohne Hallenbauten) - aus. Im Entwurf zum in Aufstellung befindlichen, bereits beschlossenen Regionalen Flächennutzungsplan des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain ist das Plangebiet als Grünfläche - Sportanlage - dargestellt. Der Geltungs-bereich befindet sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes "Grüngürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" Zone I. Gegenwärtig wird der Bereich planungsrechtlich nach § 35 BauGB (Außenbereich) beurteilt. Anlass, Ziele und Konzept Aufgrund attraktiver und bedarfsgerechter Sportangebote und einer vorbildlichen Vereinsarbeit steigen die Mitgliederzahlen der SpVgg 05 Oberrad stetig. Dieser Umstand macht eine Erweiterung der vorhandenen Sportanlage um ein weiteres Spielfeld notwendig. Mit diesem Spielfeld kann insbesondere die hervorragende Kinder- und Jugendarbeit weiterhin in gebotenem Maß geleistet und sogar noch ausgebaut werden. Im näheren Umfeld der vorhandenen Sportanlage bietet sich die Fläche des Geltungsbereiches für die Erweiterung an, da hier insbesondere die räumliche Nähe gegeben ist, die Erschließung über die befahrbare Straße An der Goetheruh sowie den angrenzenden öffentlichen Parkplatz gesichert und die geplante Nutzung bereits den Darstellungen der Flächennutzungsplanung entspricht. Außerdem können durch die räumliche Nähe die bereits vorhandenen Infrastruktureinrichtungen der vorhandenen Sportanlage mit genutzt werden. Des Weiteren können häufig mit Sportflächen einhergehende Probleme mit Lärmbelästigungen durch die Standortwahl hier ausgeschlossen werden, da die vorhandene Wohnbebauung ausreichend Abstand besitzt. Durch die Aufstellung des Bebauungsplans mit der Festsetzung "Fläche für den Gemeinbedarf - Sportanlage -" wird die Möglichkeit eröffnet ein weiteres Spielfeld zur Verfügung stellen zu können. Zu III. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 877 - An der Goetheruh / Nördlich Beckerwiese - befindet sich vollständig im Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 809 - Oberrad, Im Rübenfeld (Freizeitgärten) -, der die bestehenden Freizeitgärten im Geltungsbereich planungsrechtlich sichern soll. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 809 wird an den Bebauungsplan Nr. 877 angepasst. Anlage 1_Lageplan (ca. 1,4 MB)Nebenvorlage: Anregung vom 19.08.2011, OA 61 Antrag vom 05.08.2011, OF 55/5 Antrag vom 04.08.2011, OF 95/5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. September 2010NRNR 1988Erweiterung der Sportanlage Beckerwiese in Oberrad durch Bebauungsplan ermöglichenSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
  2. 10. Dezember 2010BB 770Kein neues Spielfeld für SpVgg 05 OberradMagistratsbericht
  3. 21. Juni 2011Sie sind hier
    MM 121Bebauungsplan Nr. 877 - An der Goetheruh/Nördlich Beckerwiese - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB -
    Magistratsvortrag
  4. 4. August 2011OFOF 95/5Sicherstellung des Spielbetriebes der SpVgg Oberrad 05Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
  5. 5. August 2011OFOF 55/5Nach der Frauen-WM: Sanierung der Sportanlage der Spielvereinigung 05 Oberrad als Investition in Breitensport und die Fitness unserer KinderOrtsbeiratsantrag · SPD
  6. 19. August 2011OAOA 61Sicherstellung des Spielbetriebes der SpVgg Oberrad 05 Vortrag des Magistrats vom 21.06.2011, M 121Anregung
  7. 24. Oktober 2011BB 424Sicherstellung des Spielbetriebes der SpVgg Oberrad 05Magistratsbericht
  8. 9. November 2015OFOF 1178/5Sicherung des Trainingsbetriebs der Spvgg. 05 Oberrad hier: Genehmigung des Aufstellens von Toren in der Gemarkung 507, Flur 38, Flurstücke 31, 32, 33, 34, 35 und 36Ortsbeiratsantrag · CDU
  9. 27. November 2015OMOM 4749Sicherung des Trainingsbetriebs der Spvgg. 05 Oberrad hier: Genehmigung des Aufstellens von Toren in der Gemarkung 507, Flur 38, Flurstücke 31, 32, 33, 34, 35 und 36Direktanregung
  10. 29. Februar 2016Antwort des Magistrats · nach 287 WochenSTST 427Sicherung des Trainingsbetriebs der Spvgg. 05 Oberrad hier: Genehmigung des Aufstellens von Toren in der Gemarkung 507, Flur 38, Flurstücke 31, 32, 33, 34, 35 und 36Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Ausschusses für Umwelt und Sport
Sitzung 2 · 11.08.2011
TO I, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 121 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie Wähler
Enthaltung:
Bunte
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER; Bunte (= Enthaltung)

Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 2 · 15.08.2011
TO I, TOP 23
Angenommen
Der Vorlage M 121 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie Wähler
Enthaltung:
Bunte
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER; Bunte (= Enthaltung)

OBR 5
Sitzung 3 · 19.08.2011
TO I, TOP 59
Angenommen
Anregung OA 61 2011 1. Der Vorlage M 121 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 55/5 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 95/5 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPD
Enthaltung:
FAGFreie Wähler
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPDFreie Wähler
Enthaltung:
FAG
zu 3)
Zustimmung:
CDUGrüneFDP
Ablehnung:
SPD
Enthaltung:
FAGFreie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Ablehnung); FAG und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und FREIE WÄHLER (= Annahme); FAG (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD (= Ablehnung); FAG und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 3 · 23.08.2011
TO I, TOP 36
Angenommen
1. Der Vorlage M 121 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 61 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie Wähler
Sonstige:
REP (M 121 und OA 61 = Annahme)
Enthaltung:
Bunte
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDP
Ablehnung:
LinkeFreie WählerBunte
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER; Bunte (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE., FREIE WÄHLER und Bunte (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 121 und OA 61 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 4 · 25.08.2011
TO II, TOP 32
Angenommen
1. Der Vorlage M 121 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 61 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerREP
Enthaltung:
Bunte
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneSPDFDP
Ablehnung:
LinkeFreie WählerBunteREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und REP; Bunte (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und FDP gegen LINKE., FREIE WÄHLER, Bunte und REP (= Annahme)

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