Halteplatz für Reisebusse
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Wehrstraße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Parkplatz der Freiwilligen Feuerwehr Oberrad der öffentlichen Nutzung zuführen04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gerbermühlstraße auf Höhe der Sportanlage Mainwasen23.01.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Gerbermühlstraße bis zur Stadtgrenze Offenbach25.05.2025 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Wehrstraße per E-MailBegründung
ST 668/14 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, an welcher Stelle in Oberrad ein sicherer Halteplatz für Reisebusse eingerichtet werden kann. Begründung: In der ST 668 wurde die Nutzung der Haltestelle für den Nachtbus und Ersatzhaltestelle bei Straßenbauarbeiten abgelehnt mit Verweis auf das Verkehrszeichen 224 der Straßenverkehrsordnung, mit dem diese Haltestellen ausschließlich für den ÖPNV vorgesehen sind. Das gilt auch für den Buchrainplatz. Es wurde auf die gegenüber der Hausnummer Offenbacher Landstraße 324 vorhandene Ladezone verwiesen. In dieser Ladezone gibt es ein beschränktes Halteverbot von 9.00 bis 17.00 Uhr. Die Realität sieht aus, dass dort den ganzen Tag Autos parken (diese Ladezone wird sozusagen als Park-and-Ride-Zone benutzt (s. Foto) Abgesehen davon halten Reisebusse auch außerhalb dieser Zeiten. Zurzeit halten Reisebusse an der Sparkasse in der Wehrstraße. Bei einem Tagesausflug stellt sich dieses Problem als weniger gravierend dar, weil die Personen nur vom Bürgersteig aus einsteigen. Gefährlicher wird die Situation bei der Abfahrt zu einer Urlaubsreise mit Koffern. Diese werden von beiden Seiten in den Bus ein- und ausgeladen, d.h. die Personen befinden sich auf der Fahrbahn. Da der Verkehr mit der Eröffnung der Osthafenbrücke stetig zugenommen hat, stellt dies eine Gefährdung der Personen dar. Anlage 1 (ca. 48 KB)
Inhalt
Antrag vom 11.06.2015, OF 1114/5
Betreff: Halteplatz für Reisebusse Vorgang: ST 668/14 Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, an welcher Stelle in Oberrad ein sicherer Halteplatz für Reisebusse eingerichtet werden kann.
Begründung: In der ST 668 wurde die Nutzung der Haltestelle für den Nachtbus und Ersatzhaltestelle bei Straßenbauarbeiten abgelehnt mit Verweis auf das Verkehrszeichen 224 der Straßenverkehrsordnung, mit dem diese Haltestellen ausschließlich für den ÖPNV vorgesehen sind. Das gilt auch für den Buchrainplatz. Es wurde auf die gegenüber der Hausnummer Offenbacher Landstraße 324 vorhandene Ladezone verwiesen. In dieser Ladezone gibt es ein beschränktes Halteverbot von 9.00 bis 17.00 Uhr. Die Realität sieht aus, dass dort den ganzen Tag Autos parken (diese Ladezone wird sozusagen als Park-and-Ride-Zone benutzt (s. Foto) Abgesehen davon halten Reisebusse auch außerhalb dieser Zeiten. Zurzeit halten Reisebusse an der Sparkasse in der Wehrstraße. Bei einem Tagesausflug stellt sich dieses Problem als weniger gravierend dar, weil die Personen nur vom Bürgersteig aus einsteigen. Gefährlicher wird die Situation bei der Abfahrt zu einer Urlaubsreise mit Koffern. Diese werden von beiden Seiten in den Bus ein- und ausgeladen, d.h. die Personen befinden sich auf der Fahrbahn. Da der Verkehr mit der Eröffnung der Osthafenbrücke stetig zugenommen hat, stellt dies eine Gefährdung der Personen dar. Anlage 1 (ca. 48 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. Mai 2014STST 668Haltestelle für Ausflugsbusse und für den Transport der Jugendmannschaften der Spvvg. 05 OberradStellungnahme
- 11. Juni 2015Sie sind hierOFOF 1114/5Halteplatz für ReisebusseOrtsbeiratsantrag · SPD
- 26. Juni 2015OMOM 4255Halteplatz für ReisebusseDirektanregung
- 9. Oktober 2015Antwort des Magistrats · nach 73 WochenSTST 1511Halteplatz für ReisebusseStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme