Tierschutz im Ortsbezirk 1: Faire Verträge für Dienstleister
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat schlägt vor, dass die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat beauftragt, faire Verträge mit Dienstleistern im Bereich Tierschutz im Ortsbezirk 1 abzuschließen. Dies ist notwendig, um den Tierschutz in Frankfurt sicherzustellen und rechtliche Risiken zu vermeiden. Ziel ist es, die Zusammenarbeit mit ehrenamtlichen Vereinen zu verbessern und die Tierschutzverpflichtungen der Stadt zu erfüllen.
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Thema Sport, Freizeit und Bäder verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß § 3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA) beschließen:
Der Ortsbeirat möge beschließen, die Stadtverordnetenversammlung möge den Magistrat beauftragen, mit allen Vereinen und Institutionen, die regelmäßig Dienstleistungen für die Stadt Frankfurt im Bereich der Tierrettung und Tierpflege - insbesondere im Ortsbezirk 1 - erbringen, faire Verträge abzuschließen.
Begründung
Seit dem Jahr 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz festgeschrieben. Die Kommunen haben diesbezüglich die Pflicht, den Tierschutz als wesentliches Verfassungsgut umzusetzen. Insbesondere haben die Kommunen die Pflicht, sich auch um vom Menschen verletzte Tiere zu kümmern und diese nicht sich selbst zu überlassen. Um Tierschutz sicherzustellen, muss die Stadt Frankfurt in der Lage sein zu agieren. Es ist nach der Subsidiarität dabei völlig richtig, dass die Stadt dies nicht mit eigenen Ressourcen, sondern über Dienstleister, insbesondere Vereine, sicherstellt. Hier mangelt es aber vielfach an Verträgen. Dies ist nicht nur für die Planungssicherheit der Vereine schlecht, sondern auch ein Risiko für die Stadt Frankfurt. Denn die Stadt Frankfurt steht in der Pflicht, den Tierschutz sicherzustellen und auch beispielsweise bei Tierseuchen oder anderen Unglücken agieren zu können. Das kann sie jedoch nur, wenn sie vertraglich gebundene Partner hat. Derzeit werden beispielsweise verletzte Wildtiere vor allem nach Hanau zu Wildtierfreunde e.V. gebracht. Mit diesem Verein gibt es jedoch keine vertragliche Vereinbarung. So wurden im Jahr 2022 623 Tiere vom Frankfurter Stadtgebiet nach Hanau geliefert, darunter allein 100 Igel. Die Stadt Frankfurt geht hierbei ein großes Risiko ein, falls der Verein die Tiere einmal nicht mehr annehmen sollte. Dagegen haben die Kommunen Maintal und Hanau jeweils Verträge mit dem Verein. Es ist also durchaus üblich, dass Kommunen mit gemeinnützigen Tierschutzvereinen Verträge abschließen. Frankfurt sollte es Maintal und Hanau nachmachen und einen fairen Vertrag schließen. Darüber hinaus pflegen weitere Vereine in der Umgebung wie die "Deutsche Gesellschaft für Mauersegler e.V." oder das "Projekt Oase Mensch und Tier im Einklang e.V." vom Menschen verletzte Tiere oder besonders schützenswerte Tiere aus Frankfurt. Mit all diesen ehrenamtlichen Vereinen sind derzeit keine fairen Verträge und Vergütungen geschlossen. Vor rund 10 Jahren bestand bei der Feuerwehr Frankfurt noch eine Abteilung zur Tierrettung. Diese wurde zwischenzeitlich geschlossen und bestehende Verträge mit Vereinen wurden beendet. Seitdem wird die Tierrettung auf ehrenamtliche Personen und Vereine abgewälzt, ohne dass diese faire Verträge erhalten. Diese Praxis ist rechtlich jedoch nicht haltbar. Es ist daher notwendig, dass der Magistrat mit diesen Vereinen, die für die Stadt Frankfurt Leistungen erbringen, konkrete faire Verträge abschließt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Dezember 2023Sie sind hierOFOF 1110/1Tierschutz im Ortsbezirk 1: Faire Verträge für DienstleisterOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. Januar 2024OAOA 430Tierschutz im Ortsbezirk 1: Faire Verträge für DienstleisterAnregung
- 5. Juli 2024Antwort des Magistrats · nach 29 WochenBB 267Tierschutz im Ortsbezirk 1: Faire Verträge für DienstleisterMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., ÖkoLinX-ARL und Die Partei gegen CDU und BFF (= Ablehnung)