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Veräußerung einer Teilfläche des städtischen Grundstücks Gemarkung Schwanheim, Flur.10, Nr..1954/1

Vorlagentyp: OFCDUGRÜNE
35 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

  1. Jeder, der vor Ort beim Aldi einkauft, sieht, dass die vorhandenen Parkplätze auch in Stoßzeiten vollkommen ausreichend sind.
  2. Viel schlimmer ist aber, dass der Verkauf des handtuchgroßen Grundstücks den Bau der dort entstehenden Kindertagesstätte gefährden könnte, weil sich die Lage der Kindertagesstätte mit dem Verkauf des Grundstücks mehr in Richtung vorhandener Wohnbebauung verschiebt und dann mit Einwendung der Anlieger zu rechnen ist.
  3. Außerdem ist nicht einzusehen, warum die Stadt vorhandenes, teures Bauland durch unnötige Parzellierung verschwendet. Antragstellende Fraktion: CDU GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.05.2004, M 101 Zuständige Ortsbeiräte: 6 Beratungsergebnisse:
  4. Sitzung des OBR 6 am 29.06.2004, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung OA 1631 2004
  5. Die Vorlage M 101 wird unter Hinweis auf OA 1631 abgelehnt.
  6. Die Vorlage OF 1101/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu
  7. Einstimmige Annahme zu
  8. Einstimmige Annahme

Inhalt

Antrag vom 28.06.2004, OF 1101/6

Betreff:

Veräußerung einer Teilfläche des städtischen Grundstücks Gemarkung Schwanheim, Flur 10, Nr. 1954/1

Der Ortsbeirat 6 wolle beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Veräußerung einer Teilfläche des städtischen Grundstücks, Gemarkung Schwanheim, Flur 10, Nr. 1954/1 ( M 101 ) wird abgelehnt.

Begründung:

  1. Jeder, der vor Ort beim Aldi einkauft, sieht, dass die vorhandenen Parkplätze auch in Stoßzeiten vollkommen ausreichend sind.
  2. Viel schlimmer ist aber, dass der Verkauf des handtuchgroßen Grundstücks den Bau

der dort entstehenden Kindertagesstätte gefährden könnte, weil sich die Lage der Kindertagesstätte mit dem Verkauf des Grundstücks mehr in Richtung vorhandener Wohnbebauung verschiebt und dann mit Einwendung der Anlieger zu rechnen ist.

  1. Außerdem ist nicht einzusehen, warum die Stadt vorhandenes, teures Bauland durch unnötige Parzellierung verschwendet.

Antragstellende Fraktion: CDU GRÜNEHauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.05.2004, M 101 Zuständige Ortsbeiräte: 6

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 24. Mai 2004MM 101Veräußerung einer Teilfläche des städtischen Grundstücks Gemarkung Schwanheim, Flur 10, Nr. 1954/1Magistratsvortrag
  2. 28. Juni 2004Sie sind hier
    OFOF 1101/6Veräußerung einer Teilfläche des städtischen Grundstücks Gemarkung Schwanheim, Flur.10, Nr..1954/1
    Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE
  3. 29. Juni 2004OAOA 1631Veräußerung einer Teilfläche des städtischen Grundstücks Gemarkung Schwanheim, Flur.10, Nr..1954/1 Vortrag des Magistrats vom 24.05.2004, M 101Anregung
  4. 25. Januar 2005Antwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 122Veräußerung einer Teilfläche des städtischen Grundstücks Gemarkung Schwanheim, Flur 10, Nr. 1954/1Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 32 · 29.06.2004
TO I, TOP 22
Angenommen
Anregung OA 1631 2004 1. Die Vorlage M 101 wird unter Hinweis auf OA 1631 abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 1101/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

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