Aufnahme Bau eines Lehrschwimmbeckens im Frankfurter Norden
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat schlägt den Bau eines Lehrschwimmbeckens im Frankfurter Norden vor, um den bestehenden Bedarf zu decken. Dies soll am Standort des geplanten Gymnasiums Nord erfolgen und auch nach Schulzeiten für die Öffentlichkeit zugänglich sein.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage B 135 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass in Fortsetzung der Bedarfsanalyse zum Schulschwimmkonzept ein neues Lehrschwimmbecken für den Frankfurter Norden mit dem Standort des geplanten Gymnasium Nord als Einrichtung eines öffentlich zugänglichen Lehrschwimmbeckens als Bedarf eingeplant und im Konzept zur Umsetzung mit aufgenommen wird. Diesbezüglich wird für den genauen Standort und der damit einhergehenden weiteren Planung für das Lehrschwimmbecken im Areal der dort geplanten Schulen (Gymnasium und Grundschule) im Bereich des Bebauungsplans Nr. 923 auf die OA 695 des Ortsbeirats 15 vom 15.01.2021 zur M 195 verwiesen.
Begründung
Aufgrund des weiterhin unverändert bestehenden Bedarfs an Lehrschwimmbecken im Frankfurter Norden könnte aus Sicht des Ortsbeirats 15 mit dem Bau eines kleinen Schulhallenbads mit Lehrschwimmbecken am geplanten neuen Schulstandort (Grundschule und Gymnasium Nord) sowohl in planungstechnischer Sicht als auch hinsichtlich der Finanzierbarkeit ein solches Angebot im Rahmen des gesamten Neubaus dieser neuen Schulen in einem Rutsch als Gesamtkonzept optimal realisiert werden. Das hier angedachte Mini-Hallenbad im Schulzentrum könnte dann auch als Schwimmbad nach den Schulzeiten in den Abendstunden von Vereinen (z. B. für Wintertraining der örtlichen DLRG, TuS, VdK u. a. für Behindertenschwimmen oder Aquagymnastik, Anfängerschwimmkurse, Babyschwimmen usw.) genutzt werden. Auf die bereits im Geschäftsgang hierzu bereits in der Vergangenheit gestellten Anträge des Ortsbeirats zur Schaffung eines öffentlichen Lehrschwimmbeckens im Frankfurter Norden wird verwiesen. Der Bau eines neuen Lehrschwimmbeckens in dem in Planung befindlichen Schulzentrum ist aus alledem als ein zukunftsfähiges bedarfsorientiertes Projekt anzusehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Januar 2021OAOA 659Genehmigung des Flächenprogramms für das zukünftige Gymnasium Nord am Standort Nordwestlich Auf der Steinern Straße; Einbeziehung der Planung für ein öffentliches Lehrschwimmbecken am gemeinsamen Standort Gymnasium und neuer Grundschule Vortrag des MagistAnregung
- 26. März 2021BB 135SchulschwimmkonzeptMagistratsbericht
- 28. April 2021Sie sind hierOFOF 10/15Aufnahme Bau eines Lehrschwimmbeckens im Frankfurter NordenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 7. Mai 2021OAOA 14Aufnahme Bau eines Lehrschwimmbeckens im Frankfurter Norden Bericht des Magistrats vom 26.03.2021, B 135Anregung
- 27. Mai 2021OFOF 35/12Aufnahme Bau eines Lehrschwimmbeckens im Frankfurter NordenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 11. Juni 2021OAOA 29Aufnahme Bau eines Sportschwimmbeckens im Frankfurter NordenAnregung
- 17. Dezember 2021BB 425Aufnahme Bau eines Lehrschwimmbeckens im Frankfurter NordenMagistratsbericht
- 16. Mai 2022Antwort des Magistrats · nach 69 WochenBB 207Aufnahme Bau eines Lehrschwimmbeckens im Frankfurter NordenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme