Jugendhaus Ortenberger Straße - Konsequenzen für städtischen Informationsfluss
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Anregung vom 03.11.2015, OA 686 entstanden aus Vorlage: OF 528/4 vom 03.11.2015
Betreff: Jugendhaus Ortenberger Straße - Konsequenzen für städtischen Informationsfluss Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, städtische Entscheidungs- und Umsetzungsabläufe mit dem Ziel zu überprüfen, dass der zuständige Ortsbeirat vor öffentlichkeitsrelevanten Vorgängen wirklich informiert ist und nicht in seiner Bürgerfragestunde von aufgebrachten Bürgern überraschend mit ihm nicht bekannten Entscheidungsbekanntgaben konfrontiert wird. Gegebenenfalls sind entsprechende Geschäftsordnungen anzupassen beziehungsweise deren Anpassung vorzuschlagen.
Begründung: In der Oktobersitzung des Ortsbeirats 4 wurde dieser von einer großen Anzahl von Eltern überrascht, die tags zuvor erfahren hatten, dass der Kinderhort ihrer Kinder im nächsten Jahr aus einer Liegenschaft in städtischer Verwaltung ausziehen soll, ohne dass zu diesem Zeitpunkt eine Alternative in Aussicht gestellt wurde. Es ist völlig natürlich, dass sich die Eltern an den Ortsbeirat wenden. Die Ortsbeiräte haben sich in den letzten Jahrzehnten mit ihrer Bürgerfragestunde zu einer gut genutzten Schnittstelle zwischen Bürgerinnen und Bürgern sowie kommunaler Selbstverwaltung entwickelt. Umso dringlicher ist, dass sich die Verwaltung in ihren Abläufen erinnert, dass die Ortsbeiräte nach ihrer von der Stadtverordnetenversammlung gegebenen Geschäftsordnung zu Standort- und Gestaltungsfragen öffentlicher Einrichtungen zu hören sind. Am Rande der Sitzung war zu hören, dass irgendeine Kommission schon vor einem Jahr irgendeine Entscheidung getroffen habe. Es kann nicht sein, dass die Ortsbeiräte in der Öffentlichkeit für Dinge geradestehen müssen, an deren Entscheidung sie nicht nur nicht beteiligt waren, sondern über die sie nicht einmal informiert wurden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. November 2015OFOF 528/4Jugendhaus Ortenberger Straße - Konsequenzen für städtischen InformationsflussOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. November 2015Sie sind hierOAOA 686Jugendhaus Ortenberger Straße - Konsequenzen für städtischen InformationsflussAnregung
- 4. März 2016Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 462Jugendhaus Ortenberger Straße - Konsequenzen für städtischen InformationsflussStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) RÖMER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= vereinfachtes Verfahren) BFF und Stv. Dr. Dr. Rahn (= Annahme)