Jugendhaus Ortenberger Straße - Konsequenzen für städtischen Informationsfluss
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Konsequenzen für städtischen Informationsfluss Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, städtische Entscheidungs- und Umsetzungs-Abläufe mit dem Ziel zu überprüfen, dass der zuständige Ortsbeirat vor öffentlichkeitsrelevanten Vorgängen wirklich informiert ist und nicht in seiner Bürgerfragestunde von aufgebrachten Bürgern überraschend mit ihm nicht bekannten Entscheidungsbekanntgaben konfrontiert wird. Ggf. sind entsprechende Geschäftsordnungen anzupassen bzw. deren Anpassung vorzuschlagen. Begründung: In der Oktober-Sitzung des Ortsbeirats 4 wurde dieser von einer großen Anzahl von Eltern überrascht, die tags zuvor erfahren hatten, dass der Kinderhort ihrer Kinder im nächsten Jahr aus einer Liegenschaft in städtischer Verwaltung ausziehen soll -ohne, dass zu diesem Zeitpunkt eine Alternative in Aussicht gestellt wurde. Es ist vollständig natürlich, dass sich die Eltern an den Ortsbeirat wenden. Die Ortsbeiräte haben sich in den letzten Jahrzehnten mit ihrer Bürgerfragestunde zu einer gut genutzten Schnittstelle zwischen Bürgerinnen und kommunaler Selbstverwaltung entwickelt. Umso dringlicher ist, dass sich die Verwaltung in Ihren Abläufen erinnert, dass die Ortsbeiräte nach Ihrer von der Stadtverordnetenversammlung gegebenen Geschäftsordnung zu Standort- und Gestaltungsfragen öffentlicher Einrichtungen zu hören sind. Am Rande der Sitzung war zu hören, dass irgendeine Kommission schon vor einem Jahr irgendeine Entscheidung getroffen habe. Es kann nicht sein, das die Ortsbeiräte in der Öffentlichkeit für Dinge gerade stehen müssen, an deren Entscheidung sie nicht nur nicht beteiligt waren, sondern über die sie nicht mal informiert wurden.
Inhalt
Antrag vom 03.11.2015, OF 528/4
Betreff: Jugendhaus Ortenberger Straße - Konsequenzen für städtischen Informationsfluss Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, städtische Entscheidungs- und Umsetzungs-Abläufe mit dem Ziel zu überprüfen, dass der zuständige Ortsbeirat vor öffentlichkeitsrelevanten Vorgängen wirklich informiert ist und nicht in seiner Bürgerfragestunde von aufgebrachten Bürgern überraschend mit ihm nicht bekannten Entscheidungsbekanntgaben konfrontiert wird. Ggf. sind entsprechende Geschäftsordnungen anzupassen bzw. deren Anpassung vorzuschlagen.
Begründung: In der Oktober-Sitzung des Ortsbeirats 4 wurde dieser von einer großen Anzahl von Eltern überrascht, die tags zuvor erfahren hatten, dass der Kinderhort ihrer Kinder im nächsten Jahr aus einer Liegenschaft in städtischer Verwaltung ausziehen soll -ohne, dass zu diesem Zeitpunkt eine Alternative in Aussicht gestellt wurde. Es ist vollständig natürlich, dass sich die Eltern an den Ortsbeirat wenden. Die Ortsbeiräte haben sich in den letzten Jahrzehnten mit ihrer Bürgerfragestunde zu einer gut genutzten Schnittstelle zwischen Bürgerinnen und kommunaler Selbstverwaltung entwickelt. Umso dringlicher ist, dass sich die Verwaltung in Ihren Abläufen erinnert, dass die Ortsbeiräte nach Ihrer von der Stadtverordnetenversammlung gegebenen Geschäftsordnung zu Standort- und Gestaltungsfragen öffentlicher Einrichtungen zu hören sind. Am Rande der Sitzung war zu hören, dass irgendeine Kommission schon vor einem Jahr irgendeine Entscheidung getroffen habe. Es kann nicht sein, das die Ortsbeiräte in der Öffentlichkeit für Dinge gerade stehen müssen, an deren Entscheidung sie nicht nur nicht beteiligt waren, sondern über die sie nicht mal informiert wurden.Beratung im Ortsbeirat: 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. November 2015Sie sind hierOFOF 528/4Jugendhaus Ortenberger Straße - Konsequenzen für städtischen InformationsflussOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. November 2015OAOA 686Jugendhaus Ortenberger Straße - Konsequenzen für städtischen InformationsflussAnregung
- 4. März 2016Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 462Jugendhaus Ortenberger Straße - Konsequenzen für städtischen InformationsflussStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme