Frankfurter Westen: Beseitigung von Gefährdungen durch ruhenden Verkehr
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Thema Fußverkehr verfolgenAnregung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, gegen die zunehmenden Gefährdungen, insbesondere von Fußgängern und Radfahrern, durch den ruhenden Verkehr im Ortsbezirk 6 wirksam vorzugehen, diese konsequent zu ahnden und in schwerwiegenden Fällen zu beseitigen. Da dies mit Hinweis auf fehlendes Personal in der Vergangenheit immer wieder abgelehnt wurde, wird der Magistrat beauftragt, die Umsetzung folgender Vorschläge zu prüfen: 1. stichprobenartige Kontrolle eines Stadtteils in regelmäßigen Abständen (mindestens zweimal im Monat). Ein Team des Ordnungsamtes nimmt sich einen ganzen Stadtteil vor und sorgt dafür, dass jeder Parkverstoß geahndet wird; 2. gemeinsame Fahrten des Ordnungsamtes mit einem Löschfahrzeug der Feuerwehr, um in jedem Stadtteil die Engstellen zu identifizieren, an denen regelmäßige Falschparker ein Durchkommen der Rettungsdienste verhindern, Direktes Umsetzen der gefährdenden Fahrzeuge; 3. regelmäßige Kontrolle durch Punkt 2. bekannter Schwerpunkte in Verbindung mit der Umsetzung bei Gefährdung (z. B. im Halteverbot vor Schulen, Feuerwehrzufahrten etc.). Etwa einmal pro Woche werden die neuralgischen Punkte abgefahren.
Begründung
Wegen fehlender Kontrollen und entsprechender Ahndung in den letzten Jahren hat sich die Situation in den äußeren Stadtbezirken kontinuierlich verschärft. Die Straßenverkehrsbehörde ist hier seit vielen Jahren - zumindest dem Eindruck nach - nicht mehr präsent. Es wird berichtet, dass selbst auf telefonische Hinweise verschiedener Bürger bei aktuellen, besonders eklatanten Situationen keine Einsätze stattfänden. Vermutlich aufgrund der seit Jahren fehlenden Kontrollen wirkt die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung bisweilen wie komplett ausgesetzt. Dadurch wurden einstige Ausnahmen mehr und mehr zur Normalität. So hat sich über die Jahre eine Entwicklung vollzogen, vom kurzen Anhalten im absoluten Halteverbot, z. B. um etwas abzugeben oder zu kaufen, bis dies immer üblicher wurde, indem warnblinkend an jeder erdenklichen Stelle geparkt wird, bis hin zu einem völlig selbstverständlichen Abstellen von immer den gleichen Fahrzeugen, jede Nacht, im immer gleichen Halteverbot. Dies beinhaltet Kurvenbereiche, Fußgängerüberwege, Sperrflächen sowie Rad- und Gehwege. Diese Zustände können für die schwächeren Verkehrsteilnehmer, insbesondere Fußgänger, Kinder, aber auch Anwohner, schwerwiegende, mitunter lebensbedrohliche Folgen haben. Ganze Straßenzüge sind aufgrund von Falschparkern, durch die Herabsetzung der Durchfahrtsbreite auf unter zwei Metern und das Blockieren von Schleppkurven für Feuerwehr und Rettungsdienst sowie für die Müllabfuhr und andere Versorger nicht mehr erreichbar, teils sind auch Linienbusse betroffen. In der Folge werden diese Straßenzüge nicht mehr von der Müllabfuhr bedient, Rettungskräfte müssen weite Strecken zu Fuß laufen. Es existieren hierfür belegbare Ereignisse. Glücklicherweise ist es in den letzten Jahren nicht zu größeren Brandereignissen in diesen Bereichen gekommen. Es ist jedoch nur eine Frage der Zeit, bis es hier zu einer dramatischen Zuspitzung der Situation im Rahmen eines Rettungseinsatzes mit Feuerwehrbeteiligung kommen wird. In diesem Fall würde man nicht umhinkommen, den zuständigen Verwaltungsstellen zumindest eine billigende Inkaufnahme entstehender Schäden für Leib, Leben und Sachwerte anzulasten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Oktober 2020OFOF 1392/6Frankfurter Westen: Beseitigung von Gefährdungen durch ruhenden VerkehrOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 27. Oktober 2020Sie sind hierOAOA 629Frankfurter Westen: Beseitigung von Gefährdungen durch ruhenden VerkehrAnregung
- 12. Februar 2021Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 381Frankfurter Westen: Beseitigung von Gefährdungen durch ruhenden VerkehrStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRANKFURTER (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRANKFURTER (= Annahme)