Kulturcampus: ÖPP-Vorhaben gehören nicht dazu!
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Anregung vom 14.05.2018, OA 265 entstanden aus Vorlage: OF 490/2 vom 02.02.2018
Betreff: Kulturcampus: ÖPP-Vorhaben gehören nicht dazu! Vorgang: OM 1996/17 OBR 2; ST 2306/17; B 439/17 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Liegenschaft Mertonstraße 30 der KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH nicht uneingeschränkt zufällt. Die Auftragsvergabe ist vielmehr von einer plausiblen Wirtschaftlichkeitsanalyse (Cost-Benefit Analysis - CBA) abhängig zu machen. Dies gilt insbesondere im Vergleich mit einer Projektierung durch die ABG Frankfurt Holding Wohnungsbau- und Beteiligungsgesellschaft mbH.
Begründung: Zahlen, bitte! Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Der Weg dieser Vorlage
Am 14. Mai 2018 wurde diese Anregung im Ortsbeirat eingebracht. Sie geht auf OF 826/2 zurück — Ortsbeiratsantrag von LINKE., beschlossen am 30. Mai 2019. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.06.2018 im Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau für erledigt erklärt. Der Magistrat antwortete am 21. September 2018 mit der Stellungnahme ST 1855. Zwischen Einbringung und Antwort vergingen rund 19 Wochen.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE. und BFF (= Prüfung und Berichterstattung), FDP (= Ablehnung) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)