Kulturcampus: ÖPP-Vorhaben gehören nicht dazu!
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Stellungnahme des Magistrats vom 21.09.2018, ST 1855
Betreff: Kulturcampus: ÖPP-Vorhaben gehören nicht dazu! Die Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH teilt auf die Anregung des Ortbeirates wie folgt mit, dass es sich bei dem angedachten Projekt "Akademie der Arbeit" definitiv nicht um ein ÖPP-Vorhaben handelt. Die Liegenschaft soll im Rahmen des Liegenschaftsfonds erworben werden. Die Rolle der KEG besteht nach Maßgabe der beschlossenen Verfahren ausschließlich darin, dass Objekt zur erwerben und nach definierten Regeln in Abstimmung mit der Stadt einer im Netzwerk Frankfurt organisierten Gruppe zu übergeben. Wirtschaftlich sind alle Projekte des Liegenschaftsfonds vom Vermögen der KEG getrennt. Die KEG kann mit einem derartigen Projekt weder einen Gewinn noch einen Verlust erwirtschaften. Die Aufgabe der KEG für den Liegenschaftsfonds ist der eines Treuhänders vergleichbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Der Weg dieser Vorlage
Am 21. September 2018 veröffentlichte der Magistrat diese Stellungnahme. Mit dieser Stellungnahme antwortet der Magistrat auf OA 265 — Anregung vom 14. Mai 2018.