Ortsbeiräten wieder den Zugang zum "Roten Buch" der Stadt geben!
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, allen Ortsbeiratsmitgliedern und den im Ortsbezirk 8 tätigen städtischen Ehrenbeamten einen Zugang zum elektronischen Wegweiser und Fernsprechverzeichnis der Stadt Frankfurt am Main ( WuF) zu ermöglichen.
Begründung
Bis vor ein paar Jahren haben Ortsbeiräte ein gedrucktes Exemplar des WuF erhalten. Dieses war für kleinere Nachfragen zu Sachverhalten der Verwaltung von wesentlicher Bedeutung für die praktische Ausübung des Mandats. Seitdem das Buch nicht mehr gedruckt wird, gibt es weder für die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher noch für einfache Ortsbeiratsmitglieder oder die örtlichen städtischen Ehrenbeamten die Möglichkeit, Ämterstrukturen kompakt nachlesbar zu erfassen und direkte Kontakte für Anliegen des sogenannten "kurzen Dienstweges" zu nutzen. Es hat den Anschein, als komme das Kostenargument im Zusammenhang mit dem gedruckten WuF gerade recht, um eine direkte Kontaktaufnahme zwischen Ortsbeiräten und der Verwaltung jetzt und für die Zukunft zu erschweren. Es muss im Interesse der Stadtverordnetenversammlung sein, dass der Ortsbeirat als Hilfsorgan zur Unterstützung der Gemeindevertretung arbeitsfähig ist und mit den entsprechenden Hilfsmitteln ausgestattet wird. Ein Zugang zum eWuF im städtischen Intranet, das im Gegensatz zu dem gedruckten Exemplar die jeweils aktuelle Personalaufstellung wiedergibt, wäre daher praktisch, damit nicht alle kleinteiligen Themen und Nachfragen über Ortsbeiratsanträge oder Anregungen an die Stadtverordnetenversammlung geregelt werden müssen. Auch Stadtbezirksvorsteherinnen/-vorsteher und Sozialbezirksvorsteherinnen/-vorsteher können ihr Ehrenamt besser ausüben, wenn sie diesen "kurzen Draht" zur Verwaltung haben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2022OFOF 188/8Ortsbeiräten wieder den Zugang zum „Roten Buch“ der Stadt geben!Ortsbeiratsantrag · CDU
- 15. September 2022Sie sind hierOAOA 241Ortsbeiräten wieder den Zugang zum „Roten Buch“ der Stadt geben!Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei