Ortsbeiräten wieder den Zugang zum "Roten Buch" der Stadt geben!
Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Magistrat auf, allen Ortsbeiratsmitgliedern und städtischen Ehrenbeamten im Ortsbezirk 8 Zugang zum elektronischen Wegweiser und Fernsprechverzeichnis der Stadt zu gewähren. Dies soll die Arbeitsfähigkeit des Ortsbeirats unterstützen und die Kontaktaufnahme zur Verwaltung erleichtern.
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Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, allen Ortsbeiratsmitgliedern und den im Ortsbezirk 8 tätigen städtischen Ehrenbeamten einen Zugang zum elektronischen Wegweiser und Fernsprechverzeichnis der Stadt Frankfurt am Main (EWuF) zu ermöglichen.
Begründung
Bis vor ein paar Jahren haben Ortsbeiräte ein gedrucktes Exemplar des WuF erhalten. Dieses war für kleinere Nachfragen zu Sachverhalten der Verwaltung von wesentlicher Bedeutung für die praktische Ausübung des Mandats. Seitdem das Buch nicht mehr gedruckt wird, gibt es weder für die Ortsvorsteherin / den Ortsvorstehern noch für einfache OBR-Mitglieder oder die örtlichen städtischen Ehrenbeamten die Möglichkeit, Ämterstrukturen kompakt nachlesbar zu erfassen und direkte Kontakte für Anliegen des sogenannten "kurzen Dienstweges" zu nutzen. Es hat den Anschein, als komme das Kostenargument im Zusammenhang mit dem gedruckten WuF gerade recht, um eine direkte Kontaktaufnahme zwischen Ortsbeiräten und der Verwaltung jetzt und für die Zukunft zu erschweren. Es muss im Interesse der Stadtverordnetenversammlung sein, dass der Ortsbeirat als Hilfsorgan zur Unterstützung der Gemeindevertretung arbeitsfähig ist und mit den entsprechenden Hilfsmitteln ausgestattet wird. Ein Zugang zum EWuF im städtischen Intranet, das im Gegensatz zu dem gedruckten Exemplar die jeweils aktuelle Personalaufstellung wiedergibt, wäre daher praktisch, damit nicht alle kleinteiligen Themen und Nachfragen über Ortsbeiratsanträge oder Anregungen an die Stadtverordnetenversammlung geregelt werden müssen. Auch Stadtbezirks- oder Sozialbezirksvorsteher können ihr Ehrenamt besser ausüben, wenn Sie diesen "kurzen Draht" zur Verwaltung haben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. August 2022Sie sind hierOFOF 188/8Ortsbeiräten wieder den Zugang zum „Roten Buch“ der Stadt geben!Ortsbeiratsantrag · CDU
- 15. September 2022OAOA 241Ortsbeiräten wieder den Zugang zum „Roten Buch“ der Stadt geben!Anregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme