Die neue Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main: Ausbeuterische Kinderarbeit ächten - ILO-Konvention.182 garantieren
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Anregung vom 16.08.2010, OA 1161 entstanden aus Vorlage: OF 502/2 vom 30.07.2010
Betreff: Die neue Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main: Ausbeuterische Kinderarbeit ächten - ILO-Konvention 182 garantieren Vorgang: M 86/10 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, ob der in der Vorlage aufgeführte § 30 Abs. 1 "Grabmale, Einfassungen oder sonstige Grabausstattungen dürfen nur aus Naturstein, Holz und/oder geschmiedetem bzw. gegossenem Metall bestehen. Bei deren Gestaltung und der Bearbeitung ist jede handwerkliche Ausführung zulässig." in "Grabmale, Einfassungen oder sonstige Grabausstattungen dürfen nur aus Naturstein, Holz und/oder geschmiedetem bzw. gegossenem Metall bestehen. Bei deren Gestaltung und der Bearbeitung ist jede handwerkliche Ausführung zulässig. Der verwendete Naturstein muss über die gesamte Wertschöpfungskette nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt worden sein." geändert werden kann.
Begründung: Seit Ende der Neunzigerjahre überschwemmen zunehmend Granitrohblöcke sowie fertige Grabsteine aus Indien den deutschen Markt. Zu etwa einem Drittel sind die im indischen Bergbau Beschäftigten aber Kinder, die zu unwürdigen Bedingungen und zu Hungerlöhnen sieben Tage in der Woche Sklavenarbeit verrichten müssen, da dieser Billigexport zu Dumpingpreisen nun entsprechende Konformität im hiesigen Markt erzwingt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Mai 2010MM 86Neufassung der Friedhofsordnung und der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am MainMagistratsvortrag
- 30. Juli 2010OFOF 502/2Die neue Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main: Ausbeuterische Kinderarbeit ächten - ILO-Konvention.182 garantierenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. August 2010Sie sind hierOAOA 1161Die neue Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main: Ausbeuterische Kinderarbeit ächten - ILO-Konvention.182 garantierenAnregung
- 24. November 2010Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 1593Die neue Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main: Ausbeuterische Kinderarbeit ächten - ILO-Konvention 182 garantierenfStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme)