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Die neue Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main: Ausbeuterische Kinderarbeit ächten - ILO-Konvention.182 garantieren

Vorlagentyp: OFGRÜNE
27 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

Seit Ende der 90er Jahre überschwemmen zunehmend Granitrohblöcke sowie fertige Grabsteine aus Indien den deutschen Markt. Zu etwa einem Drittel sind die im indischen Bergbau Beschäftigten aber Kinder, die zu unwürdigen Bedingungen und zu Hungerlöhnen sieben Tage in der Woche Sklavenarbeit verrichten müssen, damit ein Billigexport zu Dumpingpreisen nun entsprechende Konformität im hiesigen Markt erzwingt.

Inhalt

Antrag vom 30.07.2010, OF 502/2

Betreff:

Die neue Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main: Ausbeuterische Kinderarbeit ächten - ILO-Konvention 182 garantieren

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten:

Der in der Vorlage aufgeführte § 30 Abs. 1

"Grabmale, Einfassungen oder sonstige Grabausstattungen dürfen nur aus Naturstein,

Holz und / oder geschmiedetem bzw. gegossenem Metall bestehen. Bei deren

Gestaltung und der Bearbeitung ist jede handwerkliche Ausführung zulässig.“

wird geändert in

"Grabmale, Einfassungen oder sonstige Grabausstattungen dürfen nur aus Naturstein,

Holz und / oder geschmiedetem bzw. gegossenem Metall bestehen. Bei deren

Gestaltung und der Bearbeitung ist jede handwerkliche Ausführung zulässig. Der verwendete

Naturstein muss über die gesamte Wertschöpfungskette nachweislich ohne

ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt worden

sein.“

Begründung:

Seit Ende der 90er Jahre überschwemmen zunehmend Granitrohblöcke sowie fertige Grabsteine

aus Indien den deutschen Markt. Zu etwa einem Drittel sind die im indischen Bergbau

Beschäftigten aber Kinder, die zu unwürdigen Bedingungen und zu Hungerlöhnen sieben Tage

in der Woche Sklavenarbeit verrichten müssen, damit ein Billigexport zu Dumpingpreisen

nun entsprechende Konformität im hiesigen Markt erzwingt.

Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.05.2010, M 86 Beratung im Ortsbeirat: 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 17. Mai 2010MM 86Neufassung der Friedhofsordnung und der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am MainMagistratsvortrag
  2. 30. Juli 2010Sie sind hier
    OFOF 502/2Die neue Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main: Ausbeuterische Kinderarbeit ächten - ILO-Konvention.182 garantieren
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 16. August 2010OAOA 1161Die neue Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main: Ausbeuterische Kinderarbeit ächten - ILO-Konvention.182 garantierenAnregung
  4. 24. November 2010Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 1593Die neue Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main: Ausbeuterische Kinderarbeit ächten - ILO-Konvention 182 garantierenfStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 2
Sitzung 47 · 16.08.2010
TO I, TOP 7
Angenommen
Anregung OA 1161 2010 1. Der Vorlage M 86 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 502/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Enthaltung:
1 SPD
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 SPD zu 2. Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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