Die neue Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main: Ausbeuterische Kinderarbeit ächten - ILO-Konvention.182 garantieren
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Seit Ende der 90er Jahre überschwemmen zunehmend Granitrohblöcke sowie fertige Grabsteine aus Indien den deutschen Markt. Zu etwa einem Drittel sind die im indischen Bergbau Beschäftigten aber Kinder, die zu unwürdigen Bedingungen und zu Hungerlöhnen sieben Tage in der Woche Sklavenarbeit verrichten müssen, damit ein Billigexport zu Dumpingpreisen nun entsprechende Konformität im hiesigen Markt erzwingt.
Inhalt
Antrag vom 30.07.2010, OF 502/2
Betreff:
Die neue Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main: Ausbeuterische Kinderarbeit ächten - ILO-Konvention 182 garantieren
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten:
Der in der Vorlage aufgeführte § 30 Abs. 1
"Grabmale, Einfassungen oder sonstige Grabausstattungen dürfen nur aus Naturstein,
Holz und / oder geschmiedetem bzw. gegossenem Metall bestehen. Bei deren
Gestaltung und der Bearbeitung ist jede handwerkliche Ausführung zulässig.“
wird geändert in
"Grabmale, Einfassungen oder sonstige Grabausstattungen dürfen nur aus Naturstein,
Holz und / oder geschmiedetem bzw. gegossenem Metall bestehen. Bei deren
Gestaltung und der Bearbeitung ist jede handwerkliche Ausführung zulässig. Der verwendete
Naturstein muss über die gesamte Wertschöpfungskette nachweislich ohne
ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention 182 hergestellt worden
sein.“
Begründung:
Seit Ende der 90er Jahre überschwemmen zunehmend Granitrohblöcke sowie fertige Grabsteine
aus Indien den deutschen Markt. Zu etwa einem Drittel sind die im indischen Bergbau
Beschäftigten aber Kinder, die zu unwürdigen Bedingungen und zu Hungerlöhnen sieben Tage
in der Woche Sklavenarbeit verrichten müssen, damit ein Billigexport zu Dumpingpreisen
nun entsprechende Konformität im hiesigen Markt erzwingt.
Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 17.05.2010, M 86 Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. Mai 2010MM 86Neufassung der Friedhofsordnung und der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung der Stadt Frankfurt am MainMagistratsvortrag
- 30. Juli 2010Sie sind hierOFOF 502/2Die neue Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main: Ausbeuterische Kinderarbeit ächten - ILO-Konvention.182 garantierenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 16. August 2010OAOA 1161Die neue Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main: Ausbeuterische Kinderarbeit ächten - ILO-Konvention.182 garantierenAnregung
- 24. November 2010Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 1593Die neue Friedhofsordnung der Stadt Frankfurt am Main: Ausbeuterische Kinderarbeit ächten - ILO-Konvention 182 garantierenfStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung 1 SPD zu 2. Einstimmige Annahme