Hochhaus Mainzer Landstraße 36
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Der Magistrat wird beauftragt, auf der Grundlage des neuen Hochhausentwicklungsplanes für das Grundstück Mainzer Landstraße 36 einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen und mit den Eigentümern dieser Liegenschaft einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen. Folgende Punkte sind zu berücksichtigen
- Die Höhe des Hochhauses wird mit rd. 60 m festgesetzt. Den Vorgaben des Hochhausentwicklungsplanes folgend, ist ein Wettbewerbsverfahren zur architektonischen Optimierung erforderlich.
- Die BGF kann rund 16.000 qm betragen.
- Auf dem östlichen Grundstücksteil ist eine - die Büronutzung ergänzende - Wohnnutzung im Blockrand mit einer Wohnfläche von rund 1.000 qm (ab
- Obergeschoss) festzusetzen. Der Wohnanteil ist dauerhaft zu sichern. Die weiteren Wohnflächen, die zu den insgesamt geforderten 30% fehlen, sind entsprechend den Vorgaben des Hochhausentwicklungsplanes nachzuweisen.
- Das Wohngebäude hat sich in seiner Kubatur, seiner Höhe und seiner Architektur an dem Gebäudegrundstück "Mainzer Landstraße 30" zu orientieren.
- In den städtebaulichen Vertrag sind Fristen festzuschreiben, innerhalb derer das Bauvorhaben zu beginnen und zu beenden ist. Für den Fall, dass diese Fristen nicht eingehalten werden, muss sich der Grundstückseigentümer verpflichten auf Schadensersatzforderungen zu verzichten, wenn die Stadt den Bebauungsplan und die Ausweisungen auf den ursprünglichen Stand zurücknimmt.
- Die Gebäude werden entsprechend einem Konzept zur energetischen Optimierung in Passivbauweise errichtet, oder, sollte dieser Standard aus zwingenden Gründen nicht erreicht werden können, werden die Häuser zumindest eine dreißig Prozent bessere Energieeffizienz aufweisen, als die aktuelle EnEV vorschreibt. Außerdem sollte vereinbart werden, dass die Warmwasserbereitung mit solarthermischen Anlagen unterstützt wird. Begründung: Das jetzt auf dem Grundstück "Mainzer Landstraße 36" befindliche Bürogebäude steht ab diesem Jahr leer. Der Grundstückseigentümer beabsichtigt, auf diesem Grundstück ein Bürogebäude von rund 60 m Höhe sowie ein Wohngebäude mit rund 1.000 qm Wohnfläche (ab
- Obergeschoss) zu errichten. Der Magistrat hat diesen Hochhausstandort in seinen Entwurf es Hochhausrahmenplanes aufgenommen. Das von dem Grundstückseigentümer vorgesehene Bauvorhaben tangiert voraussichtlich keine Nachbarrechte und würde sich in den Höhenverlauf der Gebäude an der Mainzer Landstraße untergeordnet einfügen. Als Ausgleich für die erhöhte Ausnutzung des Grundstückes soll ein Wohngebäude im Anschluss an das Grundstück "Mainzer Landstraße 30" errichtet werden. Das Wohnen auf diesem Grundstücksanteil ist dauerhaft zu sichern. Alle weiteren Bestimmungen entsprechen den generellen Vorgaben des Hochhausentwicklungsplanes. Mit diesem Antrag wird der Magistrat ermächtigt, mit dem Grundstückseigentümer einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen, der die vorstehend genannten Eckpunkte beinhaltet sowie einen Vorhaben bezogenen Bebauungsplan in die Wege zu leiten.
Inhalt
Antrag vom 16.06.2008, NR 964
Betreff: Hochhaus Mainzer Landstraße 36 Der Magistrat wird beauftragt, auf der Grundlage des neuen Hochhausentwicklungsplanes für das Grundstück Mainzer Landstraße 36 einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan aufzustellen und mit den Eigentümern dieser Liegenschaft einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen. Folgende Punkte sind zu berücksichtigen
- Die Höhe des Hochhauses wird mit rd. 60 m festgesetzt. Den Vorgaben des Hochhausentwicklungsplanes folgend, ist ein Wettbewerbsverfahren zur architektonischen Optimierung erforderlich.
- Die BGF kann rund 16.000 qm betragen.
- Auf dem östlichen Grundstücksteil ist eine - die Büronutzung ergänzende - Wohnnutzung im Blockrand mit einer Wohnfläche von rund 1.000 qm (ab
- Obergeschoss) festzusetzen. Der Wohnanteil ist dauerhaft zu sichern. Die weiteren Wohnflächen, die zu den insgesamt geforderten 30% fehlen, sind entsprechend den Vorgaben des Hochhausentwicklungsplanes nachzuweisen.
- Das Wohngebäude hat sich in seiner Kubatur, seiner Höhe und seiner Architektur an dem Gebäudegrundstück "Mainzer Landstraße 30" zu orientieren.
- In den städtebaulichen Vertrag sind Fristen festzuschreiben, innerhalb derer das Bauvorhaben zu beginnen und zu beenden ist. Für den Fall, dass diese Fristen nicht eingehalten werden, muss sich der Grundstückseigentümer verpflichten auf Schadensersatzforderungen zu verzichten, wenn die Stadt den Bebauungsplan und die Ausweisungen auf den ursprünglichen Stand zurücknimmt.
- Die Gebäude werden entsprechend einem Konzept zur energetischen Optimierung in Passivbauweise errichtet, oder, sollte dieser Standard aus zwingenden Gründen nicht erreicht werden können, werden die Häuser zumindest eine dreißig Prozent bessere Energieeffizienz aufweisen, als die aktuelle EnEV vorschreibt. Außerdem sollte vereinbart werden, dass die Warmwasserbereitung mit solarthermischen Anlagen unterstützt wird. Begründung: Das jetzt auf dem Grundstück "Mainzer Landstraße 36" befindliche Bürogebäude steht ab diesem Jahr leer. Der Grundstückseigentümer beabsichtigt, auf diesem Grundstück ein Bürogebäude von rund 60 m Höhe sowie ein Wohngebäude mit rund 1.000 qm Wohnfläche (ab
- Obergeschoss) zu errichten. Der Magistrat hat diesen Hochhausstandort in seinen Entwurf es Hochhausrahmenplanes aufgenommen. Das von dem Grundstückseigentümer vorgesehene Bauvorhaben tangiert voraussichtlich keine Nachbarrechte und würde sich in den Höhenverlauf der Gebäude an der Mainzer Landstraße untergeordnet einfügen. Als Ausgleich für die erhöhte Ausnutzung des Grundstückes soll ein Wohngebäude im Anschluss an das Grundstück "Mainzer Landstraße 30" errichtet werden. Das Wohnen auf diesem Grundstücksanteil ist dauerhaft zu sichern. Alle weiteren Bestimmungen entsprechen den generellen Vorgaben des Hochhausentwicklungsplanes. Mit diesem Antrag wird der Magistrat ermächtigt, mit dem Grundstückseigentümer einen städtebaulichen Vertrag abzuschließen, der die vorstehend genannten Eckpunkte beinhaltet sowie einen Vorhaben bezogenen Bebauungsplan in die Wege zu leiten.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 06.06.2008, M 106 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Beratung im Ortsbeirat: 2 Versandpaket: 18.06.2008
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. Juni 2008 brachten CDU, GRÜNE diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 10 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 06.11.2008 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf10 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, 2 GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und BFF; 1 GRÜNE (= Enthaltung) zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 5. Ziffer 1. bis 4.: CDU, 2 GRÜNE, SPD, FDP, 1 LINKE. und BFF; 1 GRÜNE und 1 LINKE. (= Enthaltung) Ziffer 5.: CDU, 1 SPD und FDP gegen 2 GRÜNE., 1 SPD und LINKE. (= Ablehnung); 1 GRÜNE und 1 BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen LINKE. und BFF (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 1052); SPD und FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen LINKE. (= Ablehnung); SPD und FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. NR 1046 Ziffer 1.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD und BFF (= Annahme); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffern 2. bis 9.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 4. NR 1052 Ziffern 1. und 3.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und FDP (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP (= Annahme) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 5. CDU, GRÜNE und FDP; SPD, LINKE., FAG und BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 6. OA 723 Ziffern 1. und 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD und LINKE. (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffern 3. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Ziffer 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung); FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (M 106, NR 964, NR 1052, NR 1137 und OA 723 = Ablehnung, NR 1046 = Ziffer 1. Annahme, Rest der Vorlage Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1052) zu 2. CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE. und FAG (= Ablehnung) zu 3. Ziffern 1. bis 4.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD, FAG und BFF (= Annahme) Ziffern 5. bis 7.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen SPD und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 8. und 9.: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD, FAG und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. Ziffern 1. und 3.: CDU, GRÜNE, LINKE. und FAG gegen SPD und FDP (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 2.: CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP und FAG (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 5. CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage NR 1046) sowie FAG und BFF (= Ablehnung) zu 6. CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und BFF (= Annahme); SPD (= Enthaltung) zu 7. Ziffern 1. und 2.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffern 3. und 4.: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FAG (= Annahme) sowie BFF (= Prüfung und Berichterstattung) Ziffer 5.: CDU und GRÜNE gegen SPD und FAG (= Annahme) sowie LINKE. und FDP (= Ablehnung) und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 8. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 106, NR 1046, NR 1052, NR 1152 und OA 723 = Ablehnung, OA 763 = Annahme) NPD (M 106, NR 1052, NR 1152, OA 723 und OA 763 = Ablehnung, NR 1046 = Ziffer 1. Annahme, Ziffern 2. bis 9. Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (M 106, NR 1046, NR 1052 und OA 723 = Ablehnung, NR 1152 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL zu 2. zu a) CDU, GRÜNE, FDP und BFF gegen SPD, LINKE., FAG, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL zu 5. zu a) CDU, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen SPD (= Prüfung und Berichterstattung im Rahmen der Vorlage NR 1046) sowie FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL